Pylonen vor parkendem fahrzeug aufstellen

Hallo, darf man vor seinem parkendem Auto im Kreuzungsbereich eine Pylone zur Warnung aufstellen?

Hallo,
wer soll wovor gewarnt werden?
Wenn das Auto da liegengeblieben ist und nicht unverzüglich aus dem Gefahrenbereich entfernt werden kann, hat man ein Warndreieck zu verwenden.
Sollte die Stelle unübersichtlich sein, darf man da nämlich gar nicht parken, egal ob mit oder ohne Pylon.

Cu Rene

Hallo,

nur mit verkehrsbehördlicher Genehmigung.

§ 45 Abs. 3 1. Halbsatz StVO:

„Im übrigen bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind…“

Gruß
smalbop

Hallo Rene

Wenn das Auto da liegengeblieben ist und nicht unverzüglich
aus dem Gefahrenbereich entfernt werden kann, hat man ein
Warndreieck zu verwenden.

Es war ausdrücklich von Parken die Rede, nicht vom Liegenbleiben.

Sollte die Stelle unübersichtlich sein, darf man da nämlich
gar nicht parken, egal ob mit oder ohne Pylon.

Auch wenn die Stelle sehr übersichtlich ist, darf man da doch wohl nicht parken, oder habe ich da was nicht mitgekriegt? Er sprach eindeutig von „Parken im Kreuzungsbereich“.

Eigentlich eine völlig unverständliche Anfrage, falls der Fragesteller einen Führerschein hat.

Hans

Hallo!

darf man vor seinem parkendem Auto im Kreuzungsbereich
eine Pylone zur Warnung aufstellen?

Nee, eine Pylone reicht nicht. Kenn’ da 'ne Frau in HH-Eppendorf. Aber Besuche sind echt schwierig, von wegen die Parkplätze. Also die sind echt knapp, ey. Also stell ich das Auto hin, wo Platz ist. Auf die Kreuzung. Genau auf die Mitte. 4 Pylone drumrum und ein Pylon aufs Dach. Kann man gar nicht übersehen.

Gruß
Wolfgang

Auf die Kreuzung. Genau auf die Mitte.
4 Pylone drumrum und ein Pylon aufs Dach. Kann man gar nicht
übersehen.

Nur noch al Anmerkung: es ist streng darauf zu achten, dass das Fahrzeug mittig positioniert wird (die Rechtssprechung geht von einem Mindestabstand von 2,50m zum Fahrbahnrand aus), damit die Durchfahrt für die anderen Verkehrsteilnehmer, auch für Einsatzfahrzeuge, ermöglicht wird.

Mit der beschriebenen Verwendung der Pylonen kommt der Fahrzeugführer der Verkehrssicherungspflicht hinreichend nach.

Bei Eintritt der Dunkelheit ist ggf. eine zusätzliche Kenntlichmachung durch geeignete Beleuchtung erforderlich (sog. Disco-Kugeln), das hängt aber von den örtlichen Gegebenheiten ab. In Köln ist eine solche unbedingt erforderlich, in Hamburg dagegen kann eine einzelne Lampe ausreichen.

Gruß
Ramona

Ja danke für den Hinweis-nur die Stvo hatte ich bereits studiert und auch eingehalten… trotzdem merci

Ja danke für den Hinweis-nur die Stvo hatte ich bereits
studiert und auch eingehalten… trotzdem merci

Wie bitte, du hast nach Einreichen eines Verkehrszeichenplans eine verkehrsbehördliche Anordnung nach § 45 erwirkt, die dir das Recht erteilt, eine Pylone aufzustellen?!