PZU GmbH ?

Hallo Experten,

mal angenommen es findet jemand einen Abholschein für ein Schriftstück in einem Briefkasten für den bei der Post ein Nachsendeantrag besteht.

Diese Benachrichtigung ist aber nicht von der Post, sondern von einen privaten Zustelldienst.

Der Empfänger der Sendung wird aufgefordert, das Schriftstück, welches amtlich sein soll und Niedergelegt wurde, bei der Adresse der PZU abzuholen.

Der Adressat aber befindet sich nicht an diesem Ort, deshalb auch der Nachsendeantrag.

Die Firma PZU allerdings weigert sich, dieses Schriftstück an die derzeitige Adresse des Adressaten zu senden.

Was wäre hier zu tun?

Danke für die Antworten
Bastett

Servus!

Wenn die Person dort, wo sich der Briefkasten befindet, gemeldet ist, gilt die Zustellung mit der Niederlegung als bewirkt. Wer also wissen will, was in dem amtlichen Schreiben steht, sollte es abholen.

Die Post ist übrigens auch ein privates Zusellunternehmen.

Hi wwf,

Wenn die Person dort, wo sich der Briefkasten befindet,
gemeldet ist, gilt die Zustellung mit der Niederlegung als
bewirkt.

Ähem… Ja, aber es gibt doch auch die Möglichkeiten ‚Nachsenden innerhalb des AG-/LG-Bezirkes, Inlands bzw. nicht nachsenden (soll er doch zusehen, wie er an den Schrieb kommt *g*)‘. Wenn ein Nachsendeauftrag existiert (und inzwischen gegriffen hat) müßte die förmliche Zustellung doch an die abweichende Adresse erfolgen, oder nicht?

Die Post ist übrigens auch ein privates Zusellunternehmen.

Du hast mit Sicherheit Recht, auch wenn man nicht wirklich das Gefühl hat… *lach*

Grüße
Renee

*g*)’. Wenn ein Nachsendeauftrag existiert (und inzwischen
gegriffen hat) müßte die förmliche Zustellung doch an die
abweichende Adresse erfolgen, oder nicht?

Als ich noch Briefzusteller war, durfte eine PZU nicht nachgesandt werden. Entweder Niederlegung oder Rücksendung an der Absender mit der neuen Adresse des Empfängers. Kann sich natürlich zwischenzeitlich geändert haben, Studium ist schon ne Weile her.

Servus!

Wenn ein Nachsendeauftrag existiert (und inzwischen
gegriffen hat) müßte die förmliche Zustellung doch an die
abweichende Adresse erfolgen, oder nicht?

Im Beispielfall wurde die Nachsendung aber mit der Post vereinbart, nicht mit dem anderen Unternehmen.