Qälende Kreisäge

Hallo
Meine Bekannten haben große Probleme mit Nachbarn.Nachbarn sägt den ganzen Tag außer
Mittags mit einer ganz schrillen lauten Kreissäge,der Ehemann arbeitet in schichten,muss Nachts um 3Uhr aufstehen,muss sich Tagsüber ruhen,das ist nicht möglich wegen der lauten
Kreisäge,seine Ehefrau,hat einen ständigen Tinnitus,als folge eines Hörsturzes,der Lärm von der Kreisäge ist für sie unerträglich,weil das Innenohr geschädigt ist.In Garten gehen,auf die
Terasse sitzen geht nicht mehr,das grenzt an Körperverletzung.Der Gesundheitszustand der Frau kann sich dadurch verschlechtern.Gefahr eines neuen Hörsturzes besteht.Wie können den Leuten geholfen werden?
Gruß

Ich glaube das wenn er sich an die Ruhezeiten (Mittagszeit und nach 22 Uhr hält), kann man da rechtlich nur wenig machen. Dann müsste schon ein Gutachten oder der gleichen erstellt werden das bescheinigt, dass der Lärm des Nachbarn außerordentlich Laut und stetig zu hören ist.

Wie wäre es denn, wenn Ihr mal das Gespräch mit dem Nachbarn sucht? Geht das nicht?

Wozu nutzt er die Kreissäge denn? Baut er gerade was? Oder nutzt der die Gewerblich?

Hallo,
vorab: Dein Artikel ist nicht gerade anonym. Er könnte gelöscht werden!
Wenn das passiert, anonymisere ihn und füge hinzu, was da mit der Kreissäge zu welchem Zweck gesägt wird, wie lange das konkret dauert, zu welchen Tageszeiten das geschieht und um was es sich für Grundstücke (Einfamilienhäuser, Mietwohnung, Gewerbegebiet usw) handelt.

Dann klappts auch mit den Nachbarn bei „Wer Weiss Was“ :wink:

Gruß vom
Schnabel

Hallo
Er sägt Holz für seinen Ofen,obwohl er noch Heizung hat.
Was ist wen der Lärm die Gesundheit des Anwohners weiter schädigen kann,hier im
Falle die Gefahr eines Hörsturzes.Der andere Nachbar ist von Beruf Busfahrer muss Nachts um 3 Uhr austehen,und wenn er zuhause ist,möchte er auch ruhen.Gibt es da sonderregelungen?
Gruß

Hallo!

Wenn er viel Holz hat, dann wird es auch einige Tage dauern bis er den Wintervorrat oder mehr zusammen hat. Da Holz mehrere Jahre ablagern muss braucht man schon viel Holz für den Ofen.

Solange er die Ruhezeiten einhält kann man nicht machen.
Außer, er unterhält im Wohngebiet einen gewerblichen Feuerholzhandel, bekommt ständig Holz und bereitet es zum Verkauf vor. Das kann dort untersagt werden !

Das Gesetz kann keine besondere Rücksicht auf Kranke, Babys oder Schichtarbeiter nehmen, alle haben die selben Rechte. Das wären die gesetzlichen Ruhezeiten.

Man muss sich ggf. mit Gehörschutz/Schallschutzfenstern(-Rollos) schützen, wenn es so sehr stört. Auch kann man mit Ohrstöpseln schlafen.

Mfg
duck313

Die Frau trägt Gehörschutzkapseln, der Mann verwendet Ohropax. Beide informieren sich darüber, ob die örtlichen, landesrechtlichen, bundesrechtlichen und europarechtlichen Lärmschutzwerte und Ruhezeiten eingehalten werden. Soviel Holz über einen so langen Zeitraum kann gar niemand verheizen. Also wird die Ruhestörung zeitlich sehr wohl begrenzt sein.

vdmaster

Hallo!

Lösungsansatz außerhalb des - meist dauerhaft selbst unerfreulichen und besonders dauerhaft solche Unerfreulichkeiten schaffenden - „Rechtsweges“:

Schon mal daran gedacht, sich mit den 3 - 4 „Betroffenen“ (nämlich „Verursacher“ + „Leidtragende“) auf „Nachbarschaft-über-den-Zaun-Basis“, verbunden mit der notwendigen Anzahl an Flaschen Bier + „Brandbeschleuniger“ zu einem oder mehreren „Männergesprächen“ zusammen zu hocken?

Man glaubt gar nicht, wie schnell sich solche „Mißverständnisse“ unter Männern - ohne störende (vielleicht auch keifende „fiesgrins“) äußere „Einflüsse“ - bereinigen und aus der Welt schaffen lassen!

Viel Erfolg, guten Durst und auf eine weitere „Gute Nachbarschaft“!

Herzliche Grüße

Helmut

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Das Gesetz kann keine besondere Rücksicht auf Kranke, Babys
oder Schichtarbeiter nehmen, alle haben die selben Rechte. Das
wären die gesetzlichen Ruhezeiten.

Man könnte einmal eine Schallmessung durführen (lassen) um konkret zu wissen, wie laut es wirklich ist. Und dann könnte man sich auch mal erkundigen, welche Geräuschwerte an der Grundstücksgrenze tagsüber zulässig sind.
In einem reinen Wohngebiet gelten niedrigere Werte als z. b. in einem Misch/ Industriegebiet.
Man könnte eine Zeit lang auch mal Tagesaufzeichnungen machen von wann bis wann denn so gesägt wird.
Eine Handhabe gäbe es m.E. wohl schon.

Gruß:
Manni

Dann müsste schon ein Gutachten oder der gleichen erstellt
werden das bescheinigt, dass der Lärm des Nachbarn
außerordentlich Laut und stetig zu hören ist.

Und auf welcher rechtlichen Basis könnte man dann gegen den Lärm etwas unternehmen? Ich frage nur, weil ich in den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen auf die Schnelle gar nichts über außerordentlich lauten bzw. stetig zu hörenden Lärm gefunden habe.

Hallo,
sofern es sich um eine Baukreissäge handelt, guckst Du hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimsch…

insb. im §7 (1) Nr. 1.

Ansonsten gibts je nach Bundesland noch ein Immissionsschutzgesetz, in NRW zB

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimsch…

siehe dort §9 und §3 (1).

Verkürzt: eine Mittagsruhe gibts da nur für sehr wenige Geräte bzw. Gegenden, eine Nachtruhe für nahezu alle.

Die das verfolgende Behörde ist in NRW in der Regel das Ordnungsamt. Das kann auch auf weitergehende (örtlich durch Satzung bestimmte) Ruhezeiten hinweisen.

Außerdem kann man mal hinterfragen, was das für ein Holz ist, das da im Ofen landen soll. Die Verbrennung von Abfällen in Privathaushalten ist in nahezu allen Landesrechtlichen Vorschriften Deutschlands verboten.

Gruß vom
Schnabel

Hi, da:
http://joomla.frawo.de/index.php?option=com_content&…
ist mal ein Link wieviel Lärm in welchen Wohngebieten erlaubt ist.
Und da steht auch, dass eine Kreissäge 100 Dezibel hat.
Und, dass der die, wie hier schon beschrieben, bis 22.00h betreiben darf stimmt schonmal nicht!
Nach der Maschinenlärmverordnung (32. BImSchV) vom Sept. 2002 dürfen die zwischen 20.00 und 7.00h eben nicht betrieben werden und bei 100 Dezibel fällt daraunter dann auch die Kreissäge.
Lärmprotokoll führen und das Ordnungsamt einschalten.
MfG ramses90

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Hallo,

dem kann IMHO/IANAL abgeholfen werden. Es wäre wohl u.a. das BImSchG heranzuziehen.

(A) Die fragliche Kreissäge ist ein Anlage im Sinne des § 3 (5) 2. Maschinen, Geräte und sonstige ortsveränderliche technische Einrichtungen sowie Fahrzeuge, soweit sie nicht der Vorschrift des § 38 unterliegen, und.

(B) Der Betrieb der Kreissäge richtet sich u.a. nach § 22 (1) (1) _Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass

  1. schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind,
  2. nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden und_

© Alsdann § 48, der in die „TA Lärm“ mündete, in der die Grenzwerte definiert sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Anleitung_zu…
Genauer: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bs…

Da findet der Fachmann dann näheres zur andauernden Lärmbelästigung und einzuhaltenden Werten.

Nun muss der betroffene Laie seine subjektive Empfindsamkeit nur noch durch die vom Sachverständigen ermittelten tatsächlichen Dezibelwerte bestätigen lassen und dem Gericht vorlegen, falls der nette Nachbar seine Tätigkeiten partout nicht einstellen oder zeitlich verlegen/begrenzen möchte. Im Frühjahr 2017 könnte eine Gerichtsentscheidung bereits vorliegen :wink:.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Pustekuchen. Die durchschnittlichen Grenzwerte richten sich nach einer äußerst komplexen Berechnung der tatsächlichen Lärmbelästigung vor Ort. Viel Spaß mit dem Lärmprotokoll :wink:.

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BM…

Gruß
vdmaster

Hallo ramses90,

http://joomla.frawo.de/index.php?option=com_content&…
ist mal ein Link wieviel Lärm in welchen Wohngebieten erlaubt
ist.
Und da steht auch, dass eine Kreissäge 100 Dezibel hat.
Und, dass der die, wie hier schon beschrieben, bis 22.00h
betreiben darf stimmt schonmal nicht!
Nach der Maschinenlärmverordnung (32. BImSchV) vom Sept. 2002
dürfen die zwischen 20.00 und 7.00h eben nicht betrieben
werden und bei 100 Dezibel fällt daraunter dann auch die
Kreissäge.

Irrtum sprach der Igel …

Die 100dB(A) sind in 1m Entfernung von der Säge.

Die 55dB(A), bzw. 45dB(A) gelten dort wo das Ohr ist!.
Aus praktischer Erfahrung weiss man aber, dass der Lärm mit zunehmendem Abstand leiser wird …

Ob oder Ob nicht, kann nur eine Messung bestimmen.

MfG Peter(TOO)

Nur darum geht’s? Weil er Holz für seinen Ofen sägt?^^ Ich denke nicht, dass er das täglich über mehrere Stunden macht. Soviel Holz könnte er ja nicht verheizen^^

Ich denke das es in deinem Fall mehr als nur das Holz sägen auf sich hat oder? :wink:

Such einfach das Gespräch. In den meisten Fällen, kann man sich denke ich einigen bevor man einen Anwalt einschalten muss. Kostet nur unnötig Geld, Zeit und Nerven.

Hallo,

dem kann IMHO/IANAL abgeholfen werden. Es wäre wohl u.a. das
BImSchG heranzuziehen.

auch darin steht nichts von „außerordentlich lauten bzw. stetig zu hörenden“. Ich wollte darauf hinaus, daß sich die Zahl derjenigen, die hier im Sinne von „ich glaub, ich hab da mal was gehört, aber zumindest eine Meinung“ schrieben, wieder mal erhöht hat.

Gruß
C.