ich habe folgendes Problem: Mein Vermieter wohnt alleine in einem Einfamilienhaus (ca. 2000 gebaut), dessen Obergeschoss er an mich vermieten möchte. Dieses besteht aus 2 Räumen, beide ca. 25 qm und einem großen Bad. Zu meinen Räumen gelange ich von der Haustüre im EG über eine Treppe. Zimmer+Bad sind jedoch keine abschließbare Einheit. Ausserdem kann ich die Küche im EG mitbenutzen.
Meine Fragen dazu: kann der Vermieter für die Örtlichkeiten den in der Gegend üblichen qm-Preis fordern, obwohl es sich um keine „Wohnung“ im eigentlichen Sinne handelt? (Weder klassische „Wohnung“ noch „Zimmer“).
Da das ganze ursprünglich nicht für Mieter konzipiert war, ist eine separate Abrechnung von Strom, Wasser und Heizung nicht möglich: ist es günstiger, alle Kosten einfach durch zwei zu teilen oder sie entsprechend der bewohnten qm abzurechnen?
der Preis hängt von dem Mietspiegel in eurer Gemeinde ab. Üblicherweise werden nicht abgetrennte Zimmer/ Wohnungen etwas günstiger vermietet, aber das solltest du mit deinem Vermieter bereden. Wie ist denn die qm Verteilung? Hat er mehr oder ist es gleich??? Je nachdem würde ich entscheiden. Wenn er viel mehr qm als du hast, macht eine qm bezogene Abrechnung sicher mehr Sinn.
Und nicht erst einziehen und dann maulen ))
Galaktische Gruesse
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da die Abrechnung von Strom, Wasser und Heizung nicht möglich ist, kann die Wohnung so nicht vermeitet werden. Der Gesetzgeber verlangt, das nach einem Umlageschlüseel, 50% allgemein, 50% Verbrauch abgerchnet werden muss. Sind solche Abrechnungen nicht möglich, hat der Vermieter die Pflicht diese Einrichtungen nachzurüsten. Da ist also Ärger bei der ersten Abrechnung vorprogrammiert.
FINGER WEG !!!
und viel Glück bei der Wohnungssuche !
Mario
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