Die Versicherer handhaben dies unterschiedlich. Faustregel ist: Dachzimmer zählen bis 1m Höhe halb und darüber voll
Flure werden meist gar nicht mitberechnet, Terassen und Balkone meist mit halber Fläche.
Hallo „Winni“,bei der Wohngebäudeversicherung und bei der Hausratversicherung geht man von der m² Wohnfläche aus, die im Vertrag oder in der Baugenehmigung steht. Man kann selbst nachmessen, z.B. Länge x Breite. Einfacher ist es Sie ermitteln Ihren zu versichernden Wert. Z.B. Wiederbeschaffungswert des Gebäudes oder des Hausrates. Nach meinen Erfahrungen kann man für die Terrassen - Balkone 50 %, für Flur kein Abzug und für Zimmer mit Dachschrägen 30 % Abzug je nach Drempelhöhe abziehen. Ich würde da nichts abziehen sondern nach dem Versicherungswert gehen. Bei Mietverträgen ist das anders, so möglicherweise abzuziehen wie oben genannt.
Die meisten Mietverträge sind nicht rechtens. Lassen Sie sich beraten. Gibt es da schon BGH Urteile ? Freue mich auch auf Antwort von Ihnen und meinen Kollegen.
MfG Willi Jänsch