Qm-Wohnfläche Berechnung

Guten Tag,

wie werden bei den Versicherern folgende Flächen qm-mäßig bemessen:

Terrassen
Flure
Zimmer mit Dachschrägen

zu 100% der Fläche, oder Anteilsmäßig? Wenn ja, zu welchem Anteil jeweils? Handlen das alle Versicherer gleich, oder gibt es da unterschiede?

Vielen Dank für Ihre Informationen

Viele Grüße
Winfried Oder

Die Versicherer handhaben dies unterschiedlich. Faustregel ist: Dachzimmer zählen bis 1m Höhe halb und darüber voll
Flure werden meist gar nicht mitberechnet, Terassen und Balkone meist mit halber Fläche.

Hallo,
m.W. nach gelten Terassen nicht als Wohnfläche, Flure zu 100 % und Zimmer mit Dachschrägen ab 1,50 m Deckenhöhe zu 100 %.

Viele Grüße

Hallo,

es werden die durch den Architekten ermittelten qm aus der Wohnflächenberechnung des Hauses zugrunde gelegt.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo „Winni“,bei der Wohngebäudeversicherung und bei der Hausratversicherung geht man von der m² Wohnfläche aus, die im Vertrag oder in der Baugenehmigung steht. Man kann selbst nachmessen, z.B. Länge x Breite. Einfacher ist es Sie ermitteln Ihren zu versichernden Wert. Z.B. Wiederbeschaffungswert des Gebäudes oder des Hausrates. Nach meinen Erfahrungen kann man für die Terrassen - Balkone 50 %, für Flur kein Abzug und für Zimmer mit Dachschrägen 30 % Abzug je nach Drempelhöhe abziehen. Ich würde da nichts abziehen sondern nach dem Versicherungswert gehen. Bei Mietverträgen ist das anders, so möglicherweise abzuziehen wie oben genannt.
Die meisten Mietverträge sind nicht rechtens. Lassen Sie sich beraten. Gibt es da schon BGH Urteile ? Freue mich auch auf Antwort von Ihnen und meinen Kollegen.
MfG Willi Jänsch