Quacksalber auf den Homehoppingkanälen

Hi,

wir werden vor Lebensmitteln geschützt die vorgeben gut für uns zu sein, es aber nicht sind, vor Airlines die sagen dass der Flug nur 10 EUR kostet, aber dann 150, vor „Abzocke“ auf Webseiten, vor Leuten die uns an der Haustür Dinge aufschwatzen… aber offenbar nicht vor den Quacksalbern die auf den Homeshoppingkanälen ihre Produkte in einer Form anpreisen dass man sich wundert warum man so doof ist um nach der Arbeit noch im Stadtpark eine runde laufen zu gehen wenn man doch daheim bei Bier und Chips „ganz einfach“ abnehmen könnte. Beispiel: https://www.youtube.com/watch?v=ZuTjCVhnxXY

"(…) Erste Fettabsaugung per Kapsel (…) Jetzt kommt der Knaller: Sie machen gar nichts. Sie brauchen keinen Sport machen, sie sie müssen keine Diät machen, hier gibt es über 100 wissenschaftliche Studien (…) Die Hauptinhaltsstoffe sorgen dafür, dass sie genau dieses überschüssige Fett verlieren. (…) "

Warum ist es Täuschung wenn man jemandem einen Unfallwagen als „neu“ verkauft, aber nicht wenn man sowas im TV sagt um ein Produkt gewinnbringend zu verkaufen?

Gruss
K

hallo.

Warum ist es Täuschung wenn man jemandem einen Unfallwagen als
„neu“ verkauft, aber nicht wenn man sowas im TV sagt um ein
Produkt gewinnbringend zu verkaufen?

auf diese weise wird ein teil der sozialhilfeleistungen als umsatzsteuer wieder zurückgeführt :wink:

gruß

michael

Warum ist es Täuschung wenn man jemandem einen Unfallwagen als
„neu“ verkauft, aber nicht wenn man sowas im TV sagt um ein
Produkt gewinnbringend zu verkaufen?

es handelt sich um keine täuschung bzw. irreführung (iSd § 5 UWG), weil ein verständiger empfänger (durchschnittsverbraucher) erkennt, dass es sich nur um anpreisungen handelt, die nicht ganz ernst genommen werden können. die gesetze schützen (in diesem fall) nach ansicht der rspr. nicht den dummen, der alles glaubt, was er hört, sondern nur den durchschnittlich intelligenten verbraucher.

der unterschied zum unfallwagen, der als „neu“ verkauft wird, dürfte auf der hand liegen. der empfänger darf davon ausgehen, dass es sich um ein neues fahrzeug handelt, da dies nicht weltfremd ist
und er auch nicht hätte erkennen können, dass es sich um ein unfallfahrzeug handelte.

wenn das fahrzeug mit der eigenschaft verkauft wird, dass es „schwebe“, dann würde jedoch ebenfalls keine täuschung vorliegen, weil jeder halbwegs verständige mensch erkennen kann, dass das fahrzeug nur besonders leise fährt und nicht wirklich in der luft schweben kann (ist ja kein helikopter…) .