Quad kauf per internet

moin,

angenommen man kauf ein quad im internet und bezahlt neben dem kaufpreis auch den zusammenbau des fahrzeuges um die garantie zuerhalten.

nachdem man das fahrzeug angemeldet hat und ein paar meter gefahren ist stellt man fest, dass das teil „schwimmt“, die bremsen nicht ansprechen, kein gas angenommen wird, der motor aussetzt und eine Zweiradwerkstatt es aus verschiedenen gründen als eigentlich nicht verkehrssicher erklärt und vom kauf abrät.

Jetzt will man von kaufvertrag zurücktreten und bittet den verkäufer das teil wieder abzuholen, der sperrt sich aber weil, lt. seinen AGB der käufer den rücktransport zu zahlen hat und lt. AGB erlischt das Rückgabe- und Widerrufsrecht sobald das Fahrzeug zum ersten mal zugelassen wurde.

Kann er das machen?

gruss
chris

der verkäufer ist verpflichtet, nach zu bessern d.h.er muss das ding reparieren,das es verkehrssicher ist!–dazu musst du ihn schriftlich auffordern und eine angemessene frist setzen.
wenn das nix wird,kannst du rücknahme verlangen und dein geld zurück fordern,auch das porto!

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der verkäufer ist verpflichtet, nach zu bessern d.h.er muss
das ding reparieren,das es verkehrssicher ist!–dazu musst du
ihn schriftlich auffordern und eine angemessene frist setzen.
wenn das nix wird,kannst du rücknahme verlangen und dein geld
zurück fordern,auch das porto!

danke für die antwort, aber das wiess ich mit der nachbesserung etc.
die frage ist: erlischt das rückgabe und widerrufsrecht mit der zulassung des fahrzeuges und ist das „erlaubt“ ?

natürlich erlischt das rückgaberecht nicht,aber du hättest das teil bei anlieferung genau prüfen und dann SOFORT reklamieren müssen!!
wenn die nachbesserung nichts bringt,kannst du zurück geben–also sofort den verkäufer auffordern zur nachbesserung!!

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danke für die antwort, aber das wiess ich mit der
nachbesserung etc.
die frage ist: erlischt das rückgabe und widerrufsrecht mit
der zulassung des fahrzeuges und ist das „erlaubt“ ?

natürlich erlischt das rückgaberecht nicht,aber du hättest das
teil bei anlieferung genau prüfen und dann SOFORT reklamieren
müssen!!
wenn die nachbesserung nichts bringt,kannst du zurück
geben–also sofort den verkäufer auffordern zur
nachbesserung!!

auch das hab ich getan…aber gewisse dinge merkt man erst wenn das teil fährt und dazu muss es angemeldet sein

jetzt hilft nur noch eine beratung(verbraucherberatungsstelle) oder ein anwalt!!

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