Hallo Zusammen,
ich mache die Mofaprüfbescheinigung und würde mir gerne ein Quad kaufen.
Darf ich ein gedrosseltes Quad (25km/h) fahren oder ist dieser Führerschein ausschließlich für Zweiräder?
Hoffe auf eure Hilfe
Grüße Jens
Hallo Zusammen,
ich mache die Mofaprüfbescheinigung und würde mir gerne ein Quad kaufen.
Darf ich ein gedrosseltes Quad (25km/h) fahren oder ist dieser Führerschein ausschließlich für Zweiräder?
Hoffe auf eure Hilfe
Grüße Jens
Hi Jens,
Du machst gerade die Mofabesch.? Warum fragst Du nicht Deinen Fahrlehrer, wenn du schon da bist???
Das geht schneller, als Dich hier einzuloggen und nen Text zu verfassen…
*unverständlicheGrüße*
funracer
Hallo,
Mit der Prüfbescheinigung darfst Du leider kein ( auch nicht gedrosselt ) Quad fahren. Dafür bräuchtest Du die Klassen S, B oder C.
Die Mofa - Prüfbescheinigung gilt nur für 1 - spurige Fahrzeuge bis 25
Km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit.
mfg
nutzlos
Warum ein Quad?
Nimm doch ein Krankenfahrstuhl!
ich mache die Mofaprüfbescheinigung und würde mir gerne ein
Quad kaufen.
Darf ich ein gedrosseltes Quad (25km/h) fahren oder ist dieser
Führerschein ausschließlich für Zweiräder?
Ein Quad ist ein mehrspuhriges KFZ -> für dieses benötigst Du den B-Führerschein!
Also darfst Du mit Deiner Mofaprüfung nur Mofas bis 50ccm und 45km/h Höchstgeschwindigkeit fahren (keine Quads, auch wenn sie unter diese Voraussetzungen fallen mögen)
MFG
Falsch… Mofa = 25
Hallo Gerhard,
Ein Quad ist ein mehrspuhriges KFZ -> für dieses benötigst Du
den B-Führerschein!
Das ist richtig, andere mgl. Klassen wurden ebenfalls benannt.
Also darfst Du mit Deiner Mofaprüfung nur Mofas bis 50ccm und
45km/h Höchstgeschwindigkeit fahren (keine Quads, auch wenn
sie unter diese Voraussetzungen fallen mögen)
Mit der Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas entsteht die Berechtigung, einspurige Fahrzeuge ( also 2 - Räder ) mit einem
Hobraum bis zu 50 ccm , bis 1,5 KW und
bis zu 25 Km/h
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit im öffentlichen Verkehr zu führen.
Für Fahrzeuge der BRD - Klasse 4 ( ganz alt Klasse 5 ) wird
laut EU - Bestimmung mindestens die " Klasse M " benötigt.
( also je nach Baujahr, Hersteller etc. waren das zwischen 40 - 50 Km/h…Sonderregelung gab es für die Mokocks der DDR…" Simson ", die
mit der genannten Kategorie bei alten Modellen auch 60 Km/h fahren durfte.
Hier noch ein Link:
http://www.werkstattcheck.de/fahrerlaubnisklassen.html
MFG
mfg
nutzlos