Quadradmeter Angabe

Hi und hallo,

kann von Euch jemand etwas mit dieser Angabe anfangen?

" Aptm XStraße 1 und YStraße 2
15,053 / 1000 Miteigentumsanteil von 2212 qm"

Ich denke mal dass es hier um 2 Wohnungen in verschiedenen Straßen handelt aber der Rest … ?? Eine der beiden Wohnungen ist wahrscheinlich abbezahlt, die andere erst zur Hälfte.

Leider habe ich keine weiteren Angaben mehr. Ich muß noch dazusagen, dass die ganze Vermögensaufstellung von Tippfehlern strotzt - es ist also auch möglich dass die Angaben deshalb keinen Sinn machen.

Danke sagt schon mal
Sue

" Aptm XStraße 1 und YStraße 2

Das ist wohl das Sondereigentum

15,053 / 1000 Miteigentumsanteil von 2212 qm"

und das der Anteil an der Grundstücksgemeinschaft, den die beiden Apartments ausmachen. also 1,5053 % von dem 2.212 qm großen Grunstück, auf dem die Gebäude stehen.

Nein! Es müssen mehr Informationen auf den Tisch!
Es handelt sich hier wahrscheinlich um eine Definition des Anteils am Gemeinschaftseigentum eines Anwesens, das an zwei Straßen grenzt.
Übrigens: Jedes Sondereigentum (z.B. Wohnung) hat einen eigenen definierten Anteil am Gemeinschaftseigentum, der meist in „/1000“ ausgedrückt wird.
Wenn es also zwei Wohnungen wären, gäbe es auch zwei definierte Anteile.

Abbezahlt?
Vermögensaufstellung?

Handelt es sich um eine Erbsache? Dann müßte man anders vorgehen.
Ich will hier nicht nur Vermutungen anstellen.
Zuerst die genauen Umstände, dann eine qualifizierte Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Pausch
www.immobilienratgeber.com

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Hallo Friedrich,

ja - es geht um eine Zusammenstellung der Erbmasse.

Ich habe jetzt mal recherchiert - die beiden Straßen gehen ums „Eck“ und der Gebäudekomplex hat anscheinend mehrere Eingänge.
Es handelt sich also um eine Wohnung ?!

In der Aufstellung findet sich noch folgende Info:
Darlehen XY Bank (ehemals Grundschuld auf ETW ) 30.000,00
valutiert zum Todestag mit 14.000,00 Soll

In der Aufstellung wird der wahrscheinliche Verkaufswert mit 40.000,00
nach eventuellen Kosten angegeben.

Mehr Infos habe ich leider nicht.

Viele Grüße
Sue

Hi Sue,

15,053 / 1000 Miteigentumsanteil von 2212 qm"

das sind 2212 qm / 1000 * 15,053 = 33,97236 qm. So wird bei Wohnanlagen der Anteil einer Wohnung angegeben, weil sich davon anteilig die Kosten für Verwalter, Stimmenanteile in der Eigentümerversammlung, Grundsteuer und ähnliches berechnen.

Ich denke mal dass es hier um 2 Wohnungen in verschiedenen Straßen handelt aber der Rest …??

Vermutlich sind das zwei Anteile in einer Anlage, die an zwei Straßen liegt (so über Eck). Wie sich allerdings 34 qm auf zwei Appartments aufteilen, ist mir nicht ganz klar - sind das Studentenbuden?

Eine der beiden Wohnungen ist wahrscheinlich abbezahlt, die andere erst zur Hälfte.

Das geht aus den Angaben nicht hervor.

Gruß Ralf

hi,

das mit den 2 Wohunung war ein Denkfehler von mir (:smile:) - der Gebäudekomplex geht anscheinend „ums Eck“. Es handelt sich nur um eine Wohnung.

Grüße
Sue

Es wird ein Appartment in einer Wohneigentumsanlage vererbt:
Dieses Wohnhaus steht auf einem 2212qm großen Grundstück in der XStraße 1 Ecke YStraße 2.
Der auf das Apartment fallende Anteil am gesamten Mietshaus beträgt ca. 1,5%, in dieser Höhe ist man an den Gemeinschaftskosten beteiligt.

Beim damaligen Erwerb hat sich die Bank 30.000 € Sicherheiten ins Grundbuch eintragen lassen; ein Teil wurde vom Erblasser bereits getilgt - es bleibt allerdings noch eine Restschuld von 14.000 € gegenüber der Bank. Der Betrag kann sich allerdings noch erhöhen, da er zum Todestag bestand und seit dem wahrscheinlich keine Zinsen mehr bezahlt wurden.

Da die Wohnung 40.000 € wert ist, beträgt der Wert dieses Erbbestandteils 26.000 €.
Gruß n.

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Hallo Frau Kling,

es handelt sich um eine Wohnung und dem hiermit verbundenen kleinen Miteigentumsanteil i.H.v. 1,5053 % an dem Grundstück xyz (eine Flurnummer müsste aufgeführt sein!) mit 2.212 qm Fläche [die Wohnfläche des Appartements dürfte sehr klein sein, oder aber es gibt in dem Gebäude eine Menge von Einheiten].
Und, es existiert eine eingetragene Grundschuld in Höhe von 14.000 EUR, die bei Antritt des Erbes geleistet (gezahlt) werden muss.
Ich empfehle Ihnen einen Sachverständigen, hier einen Anwalt für Baurecht, bzw. einen Notar aufzusuchen, um, rechtliche Einzelheiten vorab klären zu lassen. Eine einfache Beratung in diesem Fall dürfte max. 200 EUR betragen und ist es allemal wert.
Es handelt sich hier um ein Rechtsgeschäft, dass Sie ggf. eingehen, also bitte nur mit Fachleuten dieses Fachbereichs.
M.f.G.
Ralph Kaiser

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Vielen Dank (:smile:) owt
sue