Guten Tag, es kann doch nicht so schwer sein, Wohnräume mit Dachschrägen zu bemessen.
Mieter A liest immer wieder, dass Dachschrägen zwischen 1m und 2m zu 50% berechnet werden. Allerdings auch, dass Räume ab 2m zu 100% berechnet werden. So die Dachschräge fängt nun mal angenommen ab 1,20m an und endet bei 2,50m (komplette Raumhöhe) . Wird die Dachschräge dann nicht berechnet? Wie muss der Mieter das berechnen ? Der Raum vom Mieter ist angenommen 4mx3m groß und in diesem Raum ist nun die oben genannte Schräge.Rechnet der Mieter dann den ganzen Raum aus und berechne davon 50%? Oder stellt er den Zollstock an die Schräge bis ich 2m erreicht hat und misst die Differenz vom Boden bis zur Wand und dann die Länge? Sprich, vom Zollstock bis zur Wand sind es 0,80m und die Länge ist 4m. sind das dann 3,5qm und davon dann 50%. Sehr schwiriges Unterfangen
Hallo Claudia1987,
…
Oder stellt er den Zollstock an die
Schräge bis ich 2m erreicht hat und misst die Differenz vom
Boden bis zur Wand und dann die Länge? Sprich, vom Zollstock
bis zur Wand sind es 0,80m und die Länge ist 4m. sind das dann
3,5qm und davon dann 50%. Sehr schwiriges Unterfangen
Ja, es ist eine recht „fieselige“ und zeitaufwendige Angelegenheit, aber so, wie du das hier beschreibst, macht man das 
LG
sine
Guten Tag, es kann doch nicht so schwer sein, Wohnräume mit
Dachschrägen zu bemessen.
Sie zu bemessen ist schon schwer, sie auszumessen weniger.
Mieter A liest immer wieder, dass Dachschrägen zwischen 1m und
2m zu 50% berechnet werden.
Ja.
Allerdings auch, dass Räume ab 2m
zu 100% berechnet werden.
Ja.
So die Dachschräge fängt nun mal
angenommen ab 1,20m an und endet bei 2,50m (komplette
Raumhöhe) . Wird die Dachschräge dann nicht berechnet?
Doch.
Wie
muss der Mieter das berechnen ?
Er rechnet denjenigen Teil der Bodenfläche, über dem zwischen 1 m und 2 m Platz ist, zu 50 % an und denjenigen Teil der Bodenfläche, über dem mehr als 2 m Platz sind, zu 100 %.
Der Raum vom Mieter ist
angenommen 4mx3m groß und in diesem Raum ist nun die oben
genannte Schräge.Rechnet der Mieter dann den ganzen Raum aus
und berechne davon 50%?
Nein.
Oder stellt er den Zollstock an die
Schräge bis ich 2m erreicht hat und misst die Differenz vom
Boden bis zur Wand und dann die Länge? Sprich, vom Zollstock
bis zur Wand sind es 0,80m und die Länge ist 4m. sind das dann
3,5qm
Nö, 3,2
und davon dann 50%.
Ja.
Sehr schwiriges Unterfangen
Wenn man bei 0,8 x 4 auf 3,5 kommt, dann auf jeden Fall. Sonst eher nicht. Sorry.
Morgen,
ganz so einfach ist es nicht mit der Raumberechnung, gibt nicht umsonst dafür extra ausgebildetet Leute.
Nur was bringt es wenn du den Wohnraum berechnest und im Mietvertrag stehen keine qm Angaben oder nur angaben wie Mietfläche und nicht Wohnfläche?
cu naseweis
ganz so einfach ist es nicht mit der Raumberechnung, gibt
nicht umsonst dafür extra ausgebildetet Leute.
*PRUST* Sorry, aber die grundlegenden Fertigkeiten dafür hat schon mein Sohn - und der ist in der vierten Klasse.
Was so schwer daran sein soll, eine Fläche in Teilflächen zu zerlegen, diese dann mit 0, 0,5 oder 1 zu multiplizieren und die Ergebnisse zu addieren, mußt Du mir mal erklären…
Nur was bringt es wenn du den Wohnraum berechnest und im
Mietvertrag stehen keine qm Angaben oder nur angaben wie
Mietfläche und nicht Wohnfläche?
Nun, spätestens bei der Nebenkostenabrechnung wird das für jeden Mieter relevant.
Gruß Stefan
ausgebildetet Leute.
*PRUST* Sorry, aber die grundlegenden Fertigkeiten dafür hat
schon mein Sohn - und der ist in der vierten Klasse.
Was so schwer daran sein soll, eine Fläche in Teilflächen zu
zerlegen, diese dann mit 0, 0,5 oder 1 zu multiplizieren und
die Ergebnisse zu addieren, mußt Du mir mal erklären…
Weil es mehr nur als das ist, darum gibt es ja extra dafür die din 277 und 283 dazu kommen teilweise noch besonderheiten bestimter Länder ect.
Nur was bringt es wenn du den Wohnraum berechnest und im
Mietvertrag stehen keine qm Angaben oder nur angaben wie
Mietfläche und nicht Wohnfläche?Nun, spätestens bei der Nebenkostenabrechnung wird das für
jeden Mieter relevant.
Nein warum wird für die Nebenkostenabrechnung zwingend eine Fläche benötigt?
cu naseweis
Weil es mehr nur als das ist, darum gibt es ja extra dafür die
din 277 und 283 dazu kommen teilweise noch besonderheiten
bestimter Länder ect.
Meinst Du Bundesländer oder Staaten? Wird die Wohnfläche in Hessen also anders berechnet als in Bayern? Welche Besonderheiten kommen denn dazu?
Und vor allem: Was ist mit der Wohnflächenverordnung?
Also, Butter bei die Fische: was braucht man mehr, als zu bestimmen, über welchen Flächen weniger als 1m Höhe, zwischen 1m und 2m Höhe oder mehr als 2m Luftraum ist, die entsprechenden Flächen entweder zu vernachlässigen, zu halbieren oder ungekürzt zu übernehmen und dann zu addieren?
Was Du hier machst, erinnert an den Pseudofachmann: „Sie verstehen das sowieso nicht, also brauche ich es ihnen auch nicht zu erklären“.
Nein warum wird für die Nebenkostenabrechnung zwingend eine
Fläche benötigt?
Weil ein Teil der Nebenkosten über die Wohnfläche umgelegt wird…
ergänzend,
jeder Finanzierungsvermittler darf Wohnflächenberechnungen für den Kreditgeber selbst fertigen.
Und dazu benötigt er kein Studium oder eine Ausbildung eines Bau-Ing. oder Architekten.
Gruß Merger