Quadratmeterangabe im Mietvertrag

Mal angenommen ein Vermieter vermietet eine Wohnung, bestehend aus einem Zimmer mit anschließendem Bad, teilmöbliert mit einer Spülgelegenheit, einer Schlafcouch und einem „antiken“ Wohnzimmerschrank - all das mit der Auflage, nichts aus der Wohnung zu entfernen. Im Mietvertrag würde er die Wohnungsgröße mit 25 qm angeben, beim Nachmessen würde der Mieter jedoch feststellen daß die tatsächliche Größe knapp 21 qm betrüge, durch die (ungenutzten) Möbel sogar auf beispielsweise 18 qm sänke. Wäre es dann ausreichend daß der Vermieter, auf die Diskrepanz angesprochen, lapidar eine Korrektur der Angabe (Keine (!) Zirka-Angabe) im Mietvertrag anbietet („Geben Sie mal her, dann ändere ich das schnell“), da bei möblierter Vermietung kein Mietspiegel greift, oder könnte der Mieter theoretisch eine Reduzierung der Miete, z.B. um die Differenz des Quadratmeterpreises, verlangen ?

Wäre mal interessant zu hören wie so eine Situation sich entwickeln könnte …

…n.c. *grinsverhalten*

…n.c. *grinsverhalten*

was will der Autor damit sagen ? :smile:

Hallo,

auf die Idee muss man zuerst einmal kommen, dass nicht genutzte Möbel ein Grund sein könnten, die Wohnfläche reduziert zu betrachten. Selbstverständlich sind alle Räume maßgeblich, egal was drin steht.

Gerade weil es keinen Mietspiegel gibt und der Wohnraum möbiliert ist, kann der VM durchaus richtig liegen, auch wenn er notfalls mehr als 10 % der Fläche zu hoch angegeben hat. Nur bei den Nebenkosten - soweit eien Abrechnung vereinbart ist - darf er keine höhere Fläche berechnen. Der Mieter kann natürlich keine Reduzierung auf den Quadratmeterpreis verlangen, denn wie Du richtig darstellst, es gibt keine Werte aus einem Mietspiegel für möbilierten Wohnraum. Insoweit liegt auch die 10 %-Regelung außerhalb der rechtlichen Vorgaben.

Gruss Günter

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