Quadratmeterberechnung

Hallo, ich stehe irgendwie auf dem Schlauch und komme nicht weiter, nun zu meinem Problem. Ich habe ein kleines Grundstück geerbt, wurde auch alles beim Notar vor 3 Jahre beglaubigt, da es eine Erbgemeinschaft ist, schreibt mir der Notar damals folgendes. Frau XXXXX sie sind 1/6+1/24 also jeweils 5/24 am Grundstück beteiligt. Das Grundstück hat 300qm und ich wollte es jetzt im Frühjahr verkaufen, es hat einen Wert von ca 6000€ nur wieviel gehört mir persönlich, komme aus dem Zahlenwirrwarr nicht klar, warum schreibt man nicht ihnen gehören 200qm von 300qm dann hätte ich es gleich kapiert. Danke für jede Hilfe

Man kann nur ein Grundstück verkaufen, wenn es einem alleine gehört.

Aber die Erbengemeinschaft könnte das Grundstück verkaufen, also solltest du zuerst mal alle fragen, ob sie überhaupt mit dem Verkauf einverstanden sind.

Nichts.
Dir gehört ein Anteil von jedem Quadratmeter, jedem Steinchen, jedem Grashalm auf dem Grundstück.

Vergleiche das mit dem Eigentumsanteil an einer lebendigen Kuh.

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Ein Grundstück kann auf zweierlei Arten geteilt werden/geteilt sein: Einmal die reale Teilung, bei der mehrere Einzelgrundstücke entstehen, die dann auch getrennt veräußert werden können, und einmal die ideelle Teilung, bei der mehrere Eigentümer zu einem gewissen ideellen Wertanteil am gesamten Grundstück berechtigt sind. D.h. das Grundstück existiert nach wie vor als ein einheitliches Grundstück, welches auch nur einheitlich veräußert werden kann, wobei dann natürlich jeder Miteigentümer einen seinem Anteil am Grundstück entsprechenden Anteil am Erlös bekommt.

Bei einem Erbfall kommt es bei mehreren Erben immer zur ideellen Teilung. D.h. Dir gehören jetzt 5/24 des Grundstücks, ohne dass Du Anspruch auf eine konkrete Teilfläche hättest. Rein theoretisch kannst Du natürlich ausrechnen, dass 5/24 von 300 m² 62,5m² entsprechen würde. Dies nützt Dir aber nichts, da es in der Grundstücksfläche keine konkreten 62,5m² gibt, um die Du einen Zaun ziehen oder die Du an einen Dritten verkaufen könntest. Hilfreich ist diese Berechnung natürlich für den Fall eines Verkaufs des kompletten Grundstücks an einen Dritten, bei dem Dir dan 5/24 des Verkaufserlöses zustehen würden. D.h. wenn das Grundstück € 6000,-- wert ist, dann würdest Du €1250,-- vom Verkaufserlös (abzgl. ggf. vom Verkäufer zu tragender Kosten) erhalten.

Zwar sind auch ideelle Anteile veräußerbar, aber in der Praxis spielt das bzgl. Immobilien im Erbfall eigentlich nur dann eine Rolle, wenn es darum geht, dass ein Erbe die Anteile der Miterben gegen entsprechende Ausgleichszahlungen übernimmt, um Alleineigentümer zu werden. D.h. wenn es in deinem Fall einen Miterben geben würde, der Alleineigentümer werden will, um dort zu bauen, könnest Du ihm deinen Anteil für die €1250,-- verkaufen, und wenn alle anderen Miterben das dann auch machen, dann gibt es überall glückliche Gesichter, weil ein Erbe nun bauen kann, und alle anderen Geld für einen anderweitig nicht nutz- und verwertbaren ideellen Grundstücksteil bekommen haben.

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Nun, wenn Dir 5/24 Anteile gehören, dann gehören dem andern die fehlenden Teile zu 24/24, also 19/24.

300 m² : 24 Teile = 12,5 m² je 1/24

du hast 5 Teile, also 62,5 m², der andere 237,5 m² zusammen 300 m².

Mal naiv gefragt, wie kann man das teilen, und wer (wenn nicht der andere) würde das kaufen ?

MfG
duck313

Dank für die ausführlichen Antworten, bin nun schlauer geworden und weiß jetzt was der Notar damit gemeint hatte.