Hallo alle zusammen,
wir nehmen einmal an, ein Paar hat einen qualifizierten MV für 5 Jahre (bis 31.10.2010) unterschrieben. Befristungsgrund war mit Eigenbedarf für Familienangehörige im MV angegeben.
Der Vermieter teilt im 02/2010 den Mietern mit, dass der Befristungsgrund nicht mehr besteht.
Ist hiermit die Grundlage der Befristung weggefallen und der MV ist somit ein unbefristeter MV sprich, kann 3-Monatsfrist vorzeitig gekündigt werden??
Wäre dies nicht so, könnte ein Vermieter ja immer einen qual. Zeit-MV für z.B. 5 Jahre abschließen und bei Wegfall des Befristungsgrundes die Mieter trotzdem bis zum Ende der Befristung an die Wohnung binden - das wäre doch eine unangemessene Abweichung zu Ungunsten des Mieters und somit unwirksam?
Der Grund der Befristung ist ja nicht mehr gegeben und somit die Grundlage für den qual. Zeit-MV auch nicht.
Vielen Dank schoneinmal für die Antworten!
Katharina