Qual. Zeit-MV bei Wegfall des Grundes unbefristet?

Hallo alle zusammen,

wir nehmen einmal an, ein Paar hat einen qualifizierten MV für 5 Jahre (bis 31.10.2010) unterschrieben. Befristungsgrund war mit Eigenbedarf für Familienangehörige im MV angegeben.
Der Vermieter teilt im 02/2010 den Mietern mit, dass der Befristungsgrund nicht mehr besteht.
Ist hiermit die Grundlage der Befristung weggefallen und der MV ist somit ein unbefristeter MV sprich, kann 3-Monatsfrist vorzeitig gekündigt werden??
Wäre dies nicht so, könnte ein Vermieter ja immer einen qual. Zeit-MV für z.B. 5 Jahre abschließen und bei Wegfall des Befristungsgrundes die Mieter trotzdem bis zum Ende der Befristung an die Wohnung binden - das wäre doch eine unangemessene Abweichung zu Ungunsten des Mieters und somit unwirksam?
Der Grund der Befristung ist ja nicht mehr gegeben und somit die Grundlage für den qual. Zeit-MV auch nicht.

Vielen Dank schoneinmal für die Antworten!

Katharina

Hallo,
da habe ich leider gar keine Ahnung von.

Willibald

Hallo Katharina
Leider kann ich dir hier auch nicht richtig weiterhelfen, denke aber das du beim Mieterschutzbund eine richtig Auskunft bekommst. Informiere dich doch mal in Netz nach dem Mieterschutzbund.

viel Glück
Fachmann