Hallo,
weiß jemand, nach welchen Richtlinien die Eingruppierung in die Qualifikationsstufen gemäß §132 Abs. 2 SGB III erfolgt? Ist für eine Pflegedienstleitung die Eingruppierung in Qualifikationsstufe 3 zulässig, oder müsste nicht vielmehr in die Qualifikationsstufe 2 eingruppiert werden, da für diesen Beruf eine 1.300 Stunden umfassende Zusatzqualifikation erforderlich war?
Oder kann jemand mitteilen, an welcher Stelle man soetwas im Detail hinterfragen kann?
Vielen Dank für eure Antwort.