Hallo, ich arbeite seit ca. 6 Monaten in einer Teilzeitstelle als Betreuungskraft in einem Seniorenheim und ich hatte mich im Arbeitsvertrag dazu verpflichtet, die mir noch fehlende und vom Gesetzgeber vorgeschriebene „Qualifizierung zur zusätzlichen Betreuungskraft“ nachzuholen. Dies geschieht zurzeit in einer Kreisvolkshochschule an 2 Vormittagen pro Woche mit je 4 Stunden. Mein Arbeitgeber bezahlt diese Fortbildung (216 Euro), hat im Gegenzug dafür vom Arbeitsamt aber für 3 Monate 30% meines Gehaltes bekommen. Nun wurde ich an meinem Arbeitsplatz dafür kritisiert, dass ich an diesen 2 Schulungstagen nicht noch nachmittags meine normale Arbeitszeit von 4 Stunden nachhole. Ich hätte nun niemals vermutet, dass die Schulungszeit keine Arbeitszeit ist. Nun interessiert mich brennend, wer hier im Recht ist. Danke schon mal für die Antwort. Gruß wattmattuda
Hallo,
es kommt auf die Fördervereinbarung mit dem Arbeitsamt an. Bitte dringend mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen und drängeln, wenn die nicht voran kommen. Ich gehe davon aus, dass hier wohl eine Freistaellung für die Förderung existiert. Wenn nicht, dann arbeiten.
Gruß, der Lastkutscher
Hallo,
die Frage ist sehr speziell und ohne alle Informationen zum Arbeitsvertrag und zur Regelung mit dem Arbeitsamt nicht zu beantworten. Ich empfehle beim Arbeitsamt nachzufragen.
Viele Grüße
wlsabenth
Hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen. Mein Fachgebiet ist Qualifizierung von Maschinen …
Gruß RD
Hallo,
das kommt darauf an, was man vereinbart hat. Es gibt kein Gesetz, das so etwas regelt. Wenn der Arbeitgeber nichts sagt, ist das so richtig, wie Du es machst. Was die Kollegen sagen, ist eh uninteressant.
Ich finde, moralisch bist Du ja nicht verpflichtet, schließlich kriegt der Arbeitgeber ja den Zuschuss.
Viele Grüße
Peter
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