qualifizierte Einschätzung zu folgendem Erbfall

Hallo liebe Experten,

ich benötige eine qualifizierte Einschätzung zu folgendem Erbfall:

Nach dem Tod des letzten Elternteiles ist eines von 4 Kindern per Testament als Alleinerbe eingesetzt worden. Dieser möchte das Erbe aber mit seinen Geschwistern teilen wie bei einer gesetzlichen Erbfolge. Das Erbe beinhaltet eine Immobilie.

Wie kann der Alleinerbe das Problem lösen, ohne das evtl. Schenkungssteuern zu zahlen wären?

Vielen Dank an alle, die über das Problem nachdenken.

Lieben Gruß und ein schönes Wochenende .Cryptofan

Gar nicht. Die Eltern/Elternteil hat sich doch was dabei gedacht dass nur 1 Kind alles erben soll.
Die andern bekämen den Pflichtteil

Der Alleinerbe könnte das Erbe ausschlagen und „nur“ seinen Pflichtteil fordern. es erben dann die Geschwister und müssten den Pflichtteil auszahlen.
Vorteil: alle haben den hohen Freibetrag als Kind bei der Steuer, kann gut sein es fällt nichts an.

Teilt der Alleinerbe auf die Geschwister auf, dann gibt es leider nur den ungünstigen Freibetrag /Geschwister zu Geschwister von 20.000 € und Steuerklasse II. Und das ist halt eine Schenkung.

MfG
duck313

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Solange niemand außer den unmittelbar beteiligten etwas vom Testament weiß und die Kinder es einfach ignorieren und einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen, läuft es nach dem Spiel: Wo kein Kläger da kein Richter.

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Hallo, danke für Deine Antwort,
Aber ich weiss nicht ob ich die richtig verstehe.
Der Vater hat eine Tochter als Erbin eingesetzt, diese will aber der Gerechtigkeit wegen, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt,
Wenn Sie das so macht, wie du sagst bekommt sie doch nur den Pflichtteil?, oder habe ich dich da falsch verstanden?
Sie möchte aber nicht weniger als Ihre Geschwister, sie möchte den gleichen Teil.

Was ist das für ein Testament?
Notarielles? Beim Amtsgericht Hinterlegtes?
Handschriftliches in Vaters Schreibtisch?

Falls Letzteres, lies die Antwort von Wiz.

Das ist mehr als verständlich.
Vielleicht gibt es in der Immobilie noch mobile Wertgegenstände, über die sich ein Ausgleich herstellen läßt.

Oder mietfreies Wohnen für die nächsten 20 Jahre.