Hallo,
angenommen eine Privatperson legt sich eine Signaturkarte und ein entsprechendes Lesegerät mit Pin-Eingabe und Software zu (z.B. so eins hier http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=lo&check=… )
Wenn in einem Vertrag nun steht „Die Kündigung muss schriftlich erfolgen“, kann diese Privatperson damit seine Verträge z.b. Handyvertrag, Mietvertrag etc per E-Mail kündigen, wenn das entsprechende Dokument mit einer qualifizierten Signatur versehen wurde?
Kann der Anbieter nach wie vor eine klassische Zustellung oer
Post verlangen oder ersetzt diese Art tatsächlich die klassische Schriftform? Wann müsste, trotz qualifizierter Signatur, immer noch „klassisch“ gekündigt werden?
Angenommen der Kunde kündigt auf oben angegebene Weise per E-Mail, wann ist die Kündigung zugegangen? Bei Absendung vom Kunden? Beim Empfang beim Anbieter? Wie kann man sich diesbezüglich absichern z.b. wenn der Anbieter sagt, er habe die E-Mail nicht erhalten? Wäre eine Lesebestätigung oder ein „Abliefernachweis“ ausreichend?
Was wäre mit einer automatischen Eingangsbestätigung des
Anbieters?
Über eure Einschätzung würde ich mich freuen
Vielen Dank und Gruß
Stefan