Hallo Leute,
ich hätte eine Frage zum qualifizierten Bebaungsplan.
Mein Grundstück auf dem Bebauungsplan ist die Parzelle 30. Flurstücksnr. 230/42.
Ich würde dort gerne eine Stadtvilla mit Walmdach bauen. Darf ich das dort?
Nach aussage des Mitarbeiters der Gemeinde ist dort nur ein Satteldach zulässig.
Bebauungsplan:
http://www.file-upload.net/download-7122839/Lageplan…
Es gibt zu dem Bebauungsplan eine 1 Änderung in der steht:
Aufgrund der Nordhangsituation und der damit verbundenen Verschattungsproblematik waren im ersten Vorentwurf des Bebauungsplanes ausschließlich Gebäudetyp S (E+D) vorgesehen. Nachdem der Gemeinderat anregte auch zweigeschossige Gebäude zuzulassen, um damit den Bauherrn mehr Gestaltungsspielraum einzuräumen, wurden im inneren Planbereich der Gebäudetyp F (flach geneigtes Dach) mit max. 5,80m traufseitiger Gebäudehöhe vorgesehen. Dieser ermöglicht einen deutlich höheren Kniestock mit „raumhaltigen Dach“
Herzlichen Dank für die Hilfe
Jürschi