Qualifizierten Bauplan richtig lesen

Hallo Leute,
ich bin kurz davor mir ein Grundstück zu kaufen.
Für das Bebauungsgebiet gibt es einen qualifizierten Bebaungsplan aus dem ich aber nicht so richtig schlau werde was ich eigentlich Bauen darf.
Unter Position 2.2 steht:
II Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß.
FRAGE: Muss ich hier 2 Geschosse bauen oder darf ich auch nur 1 bauen. (Bungalow)

Herzlichen Dank

Jürschi

Das Wort Höchstmaß deutet darauf hin, dass es eine Maximalbeschränkung ergibt, also höchsten 2 Vollstockwerke darfst du dort bauen, aber natürlich auch weniger…

Danke für die schnelle Antwort. Hat mir sehr geholfen.
Gruß Jürschi

Das Wort Höchstmaß deutet darauf hin, dass es eine
Maximalbeschränkung ergibt, also höchsten 2 Vollstockwerke
darfst du dort bauen, aber natürlich auch weniger…

Hallo,
ich bin kein Bauexperte und würde auch nur das zuständige Bauamt fragen.
Gruß wollklee

Hallo Jürschi1969,
sehr wahrscheinlich ist damit gemeint das ein Gebäude mit maximal 2 Geschösser gebaut werden darf. Das du ein Haus mit 2 Etagen bauen mußt ist ziehmlich unwahrscheinlich. Man kann auch nochmal, um sicher zugehen, in der örtlichen Satzung nach schauen.
Ich selber habe Maurer gelernt, Architekten und Statiker werden sich da besser auskennen.
Es ist nicht viel aber ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen.
mfg

Hallo Jürschi,
in dieser Frage würde ich mich nicht auf Aussagen von wer-weiss-was Leuten verlassen, sondern beim Bauamt nachfragen.

Gruss,

W. Stuke

Hie sollten Sie beim zuständigen Bauamt nachfragen, denn die unterschiedlichen Bauordnungen lassen für diesen Begriff unterschiedliche Definitionen zu.