Hallo liebe Experten,
im Niedriglohnbereich kommt es vermehrt zu tariflich geregelten Ausschlussfristen, die das Anfordern eines qualifizierten Zeugnisses z.B. 3 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausschließen.
Wie sollten sich Arbeitnehmer Eurer Meinung nach verhalten, die über diese Ausschlussfristen weder mündlich noch schriftlich informiert wurden und nun ohne Zeugnis dastehen?
Gruß
Frank
Hallo,
wenn das tatsächlich tariflich geregelt ist, sollten diese AN als allererstes prüfen, ob sie überhaupt der Tarifbindung unterliegen.
&Tschüß
Wolfgang
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Hallo,
im Niedriglohnbereich kommt es vermehrt zu tariflich
geregelten Ausschlussfristen, die das Anfordern eines
qualifizierten Zeugnisses z.B. 3 Wochen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses ausschließen.
Vermehrt? Da würd mich mal interessieren, wie viele Fälle du kennst, dass von „vermehrt“ die Rede sein kann.
Wie sollten sich Arbeitnehmer Eurer Meinung nach verhalten,
die über diese Ausschlussfristen weder mündlich noch
schriftlich informiert wurden und nun ohne Zeugnis dastehen?
Wie soll denn eine Ausschlussfrist bitte gelten, wenn sie nicht schriftlich vereinbart ist? Die einzige Möglichkeit die mir da einfällt, wäre ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag und davon gibt es relativ wenige.
MfG