Hallo,
ich brauche mal wieder eine unabhängige Expertenmeinung.
- Rigipsplatten wurden jetzt ein Mal verspachtelt (natürlich noch sehr uneben).
- im Vertrag heisst es: „werden … Rigipsplatten mit einmaliger Verspachtelung angebracht, der Rest … Eigenleistung“.
- Für die Eigenleistung (Spachteln bis Q4) wurde jetzt ein Maler beauftragt. Dieser sagt, dass Bewehrungsstreifen eingesetzt werden müssen um Risse zu vermeiden. Dieses sei bereits bei der Grundverspachtelung zu machen und Bauträgersache.
- auf rigips.de heisst es „Die Verspachtelung nach Q 1 schließt das Einlegen von Rigips Bewehrungsstreifen ein …“.
- Bauträger sagt: „In den nächsten Spachtelgang (Eigenleistung) muss ein Bewehrungsstreifen eingesetzt werden. Vertrag besagt nur den Fugenverschluss und keine Q-Stufe.“
Ist der Einsatz der Bewehrungsstreifen nun Eigenleistung?
Geht das überhaupt noch nach der Grundverspachtelung (Fuge ist ja schon gefüllt)?
Vielen Dank im vorraus und Gruß