Qualitätsstufe bei Verspachtelung von Rigips

Hallo,

ich brauche mal wieder eine unabhängige Expertenmeinung.

  • Rigipsplatten wurden jetzt ein Mal verspachtelt (natürlich noch sehr uneben).
  • im Vertrag heisst es: „werden … Rigipsplatten mit einmaliger Verspachtelung angebracht, der Rest … Eigenleistung“.
  • Für die Eigenleistung (Spachteln bis Q4) wurde jetzt ein Maler beauftragt. Dieser sagt, dass Bewehrungsstreifen eingesetzt werden müssen um Risse zu vermeiden. Dieses sei bereits bei der Grundverspachtelung zu machen und Bauträgersache.
  • auf rigips.de heisst es „Die Verspachtelung nach Q 1 schließt das Einlegen von Rigips Bewehrungsstreifen ein …“.
  • Bauträger sagt: „In den nächsten Spachtelgang (Eigenleistung) muss ein Bewehrungsstreifen eingesetzt werden. Vertrag besagt nur den Fugenverschluss und keine Q-Stufe.“

Ist der Einsatz der Bewehrungsstreifen nun Eigenleistung?
Geht das überhaupt noch nach der Grundverspachtelung (Fuge ist ja schon gefüllt)?

Vielen Dank im vorraus und Gruß

Hi, also meines Wissens nach,
beinhalten Speziele Spachtelmassen Fasern zur Rissüberbrückung der Fugen, dies müssten Sie bei der Baufirma nachfragen um sicher zu gehen. Also man kann auch ohne Bewehrungsstreifen arbeiten. Zu überprüfen sind aber Stellen die vielleicht stark beansprucht werden und brauchen unbedingt Gasebinden oder Bewehrungsstreifen (Gutachter einladen).

VARIO-Spachtelsystem ohne Rigips-Bewehrungsstreifen
VARIO Fugenspachtel oder Fugenspachtel VARIO 30,
Bietet gleiche Fugenfestigkeiten wie die konventionelle Verspachtelung mit Bewehrungsstreifen.

(Merkblatt siehe rigips.de)

Meistens reicht auch Q3, bevor Sie viel Geld für die Verspachtelung ausgeben wollen, was kommt auf die Rigipsplatten drauf?

Gruß N.S

Da soll nur Farbe drauf. Also keine Tapete o.Ä…

Hallo!
Ich klammere jetzt mal aus, das je nach Kantenart der Platten kein Streifen eingelegt werden müssen aber eine dafür geeignete Spachtelmasse verwendet werden muss.
Ich kenne das nur so das beim ersten Spachtelgang diese Streifen eingelegt werden = Fuge mit Spachtelmasse vorlegen und dann Streifen in die Spachtelmasse wird aber auch auf den Verarbeitens Anleitung so beschrieben,sieh hier http://www.rigips.de/download/Fugenverspachtelung.pdf
Ich denke mal der Bauträger kann sich da nicht einfach was zurecht legen was gegen die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers verstößt.

Man kann noch nachträglich Rissbrücken Einspachtel, das Trägt dann aber etwas auf an diesen Stellen und je nachdem was dann auf den Flächen verarbeitet wird könnten diese Stellen später etwas sichtbar sein und ob das Material dann noch seinen Zweck erfühlt als wenn es richtiger weise sofort ein gespachtelt wird kann ich nicht beurteilen.

Sepp.

Hallo,

der Bewehrungsstreifen kann auch nach erfolgter Q1-Spachtelung eingelegt werden. Da ohnehin nach Ihrer Aussage unebenheiten vorhanden sind, ist genug Platz für die Bewehrung.

Eigentlich sollte das auch bei der ersten Spachtelung passieren. Hat aber vom Effekt her eigentlich keinen unterschied.

— Zitat ANFANG (Quelle Merkblatt
Hinweise und Richtlinien für Trockenbauarbeiten mit Gipsplatten-Systemen) —

Die Grundverspachtelung schließt das Einlegen von
Fugendeck- (Bewehrungs-)streifen ein, sofern das
gewählte Verspachtelungssystem (Spachtelmaterial,
Kantenform der Platten) dies vorsieht.

Darüber hinaus sind Fugendeckstreifen einzulegen,
wenn dies aus konstruktiven Gründen für not-
wendig erachtet wird (vgl. Abschn. „Hinweise für
Planung und Ausführung“).

— Zitat ENDE —

Darf ich fragen was auf diesen Flächen weiter passieren soll? Also Verwendung usw…

Weil Q4 wieder eine Sonderverspachtelung ist, die auch gesondert zu vergüten ist.

Grüße
FVT

Danke für die Antworten.

Wie gesagt, die Oberfläche soll nur mit normaler Farbe versehen werden. Der Maler schlug hierfür Q4. Möglicherweise könnte Q3 reichen.

Ich würde dafür behaupten da reicht Q2, vielleicht max. Q3 und dann mit einem Backroundvlies tapezieren.

Damit bekommt man zum einen einen wunderbaren Untergrund und zum anderen ein Höchstmaß an Risssicherheit. Das ist eigentlich so die gängige Methode.

Grüße
FVT

Wir wollten die Tapetenstruktur gerne vermeiden, auch wenn sie bei dem Malervlies sehr gering zu sein scheint.
Zudem scheinen die Kosten für Vlies + Arbeitszeit auf den ersten Blick größer.

Ich schau mir dies nochmal an. Danke.

Hallo,

die Rissbinde ist lt. VOB Teil C normalerweise beim
ersten Arbeitsgang aufzubringen.

Selbstverständlich kann man dieses auch im zweiten Arbeitsgang noch ausführen.

Alle weiteren Spachtel und Schleifvorgänge sind gesondert in Auftrag zu geben.

Wenn die Rigipsplatten tapeziert werden sollen
reicht normalerweise der Q 2 Standard.

Sollen sehr feine und hochwertige Wandbeschichtungen
wie Mamorspachtel oder sehr feine Seidentapeten
verarbeitet werden ist der Q 4 Standard erforderlich.

mfg
Thorsten

Der Bauträger hat nur eine Grundspachtelung ausgeführt und die muss nicht unbedingt einen Bewhrungsstreifen vorsehen, es ist gut möglich dass er auch einen hydraulischen Spachtel verwendet und dann müssen nicht zwingend Bewehrungstreifen eingelegt werden.
Q1 entspricht einer einfachen Spachtelung und somit könnte es sein, dass der Bauträger seine Leistung erbracht hat.

Vielleicht fragt ihr einfach mal nach was für eine Spachtelung verwendet wurde (hydraulischer oder normaler Spachtel).

Gruss…

hallo, wenn ich spachtel, ziehe ich generell auch erstmal alls ohne binde (glasfaserbewehrungsstreifen) zu. jede fuge, jede schraube oder abgebrochene ecken, … dann beim 2. spachteln kommt die binde rein und die schrauben noch einmal und beim 3. spachteln blos noch mal fein über die fugen. ich habe die erfahrung gemacht, dass wenn man beim 1. mal die binde mit einlegt sich da drunter lufteinschlüsse durch das trocknen bilden. diese dann beim streichen oder kontakt mit feuchtigkeit sich als blase darstellen. diese dann wieder raus geschnitten werden müssen und neu verspachtelt was einem zeitlich zurück wirft. ob nun fugenverschluß oder q-stufe, der maler muß doch spachteln. handel einen preis für das einlegen des bewehrungsstreifen aus und gut ist. hier noch ein link zu den einzellnen Q-stufen:
http://www.trockenbau-ral.de/downloads/Merkblatt-Ver…

Hallo Nekroma
Also, Punkt 1 und 2 sind für mich ok.
Bei Punkt 3 gebe ich deinem Maler recht: Bewehrungsstreifen MÜßEN in denn ersten Spachtelgang! Alles andere ist, sorry, Schwachsinn! ! !
Wie kann ein Vorschriftsmäßiger Fugenverschluss ohne Bewehrung entstehen? Gar nicht!
Es spielt auch keine Rolle, ob eine Q-Stufe im Vertrag steht. Maßgebend ist immer noch eine Fachgerechte Ausführung!
Wenn er das nicht ändern will oder kann, würde ich im einen Teil der Kosten Abziehen.

Ich könnte mich Stundenlang über diese Geldgeilen Bauträger Aufregen! Die haben nichts besseres zu tun, als Bauherren, die nicht vom Fach sind oder keinen Unabhängigen Sachverständigen hinzu ziehen, übers Ohr zu hauen! ! !

Gruß,
Jürgen

hallo, wenn ich spachtel, ziehe ich generell auch erstmal alls ohne binde (glasfaserbewehrungsstreifen) zu

Der Bauträger hat nur eine Grundspachtelung ausgeführt und die muss nicht unbedingt einen Bewhrungsstreifen vorsehen

die Rissbinde ist lt. VOB Teil C normalerweise beim ersten Arbeitsgang aufzubringen.
Selbstverständlich kann man dieses auch im zweiten Arbeitsgang noch ausführen.

Bewehrungsstreifen MÜßEN in denn ersten Spachtelgang! Alles andere ist, sorry, Schwachsinn! ! !

Wie kann ein Vorschriftsmäßiger Fugenverschluss ohne Bewehrung entstehen? Gar nicht!

Vielen Dank für die Antworten, auch wenn es bei dem Thema offensichtlich viele Meinungen gibt… :wink:

die Rissbinde ist lt. VOB Teil C normalerweise beim
ersten Arbeitsgang aufzubringen.

Hallo, haben Sie bzgl. der VOB Tei C einen Link oder ein Dokument, welches ich als Argumentationshilfe heranziehen könnte?

Vielen Dank

Sehr geehrter Kunde,
der Handwerker der die Rigibs-Platten verspachtel muß immer nach der VOB Teil C spachteln wenn er korekt zum Kunden ist.
Und Sie als Kunde sind verpflichtet dies schriftlich fest zu halten gemäß dem Angebot.
Die Rigibsplatten müssen mit Gewebe streifen gespachtelt werden und das macht der Kunde nicht selber da er die Fachkenntnis nicht hat der Handwerker ist für die einwandfreie Behandlung der Rigibsplatten verantwortlich.
Den den Geldbertrag bekommt er vom Kunden erst nach fertigstellung der Zufriedenheit bei Abnahme des Kunden.
Die Eigenleistung gibt es nicht bei einem fachgerechten Handwerker der die Rigibsplatten angebracht hat er will Zeit und Geld sparen und die Rigibsplatten so schnell wie möglich anbringen den das spachteln kostet mehr Zeit und Aufwand an Quälitsarbeit der Handwerker er arbeit auf Quantität
Berufen Sie sich auf die immer währende Richtlinie der VOB Teil A,B,C Maler- und Lackierarbeiten .
VOB Teil B § 13 Mängelansprüche
der Auftragnehmer hat den Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängel zu verschaffen.
Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängel, wenn Sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht, ist die Beschaffenheit nicht vereinbart , so ist die Leistung zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängel.
In diesen fall werden die Sachmängel abgedrückt auf den Auftraggeber.
Der Malerhat hier recht bei der grundverspachtelung muß der Gewebestreifen angebracht werden den dadurch ensteht kein zu hoher Druck mit den Rigibsplatten also lassen Sie sich verunsichern Gewebe rein ansonsten nur 1/3 des Geldpreises und eine schriftliche Mängelrüge im Zuschicken mit Kopie für Sie damit er nicht was anderes erzählt.

Mit freundlichen Grüßen
Sefer

Hallo,

ich brauche mal wieder eine unabhängige Expertenmeinung.

  • Rigipsplatten wurden jetzt ein Mal verspachtelt (natürlich
    noch sehr uneben).
  • im Vertrag heisst es: „werden … Rigipsplatten mit
    einmaliger Verspachtelung angebracht, der Rest …
    Eigenleistung“.
  • Für die Eigenleistung (Spachteln bis Q4) wurde jetzt ein
    Maler beauftragt. Dieser sagt, dass Bewehrungsstreifen
    eingesetzt werden müssen um Risse zu vermeiden. Dieses sei
    bereits bei der Grundverspachtelung zu machen und
    Bauträgersache.
  • auf rigips.de heisst es „Die Verspachtelung nach Q 1
    schließt das Einlegen von Rigips Bewehrungsstreifen ein …“.
  • Bauträger sagt: „In den nächsten Spachtelgang
    (Eigenleistung) muss ein Bewehrungsstreifen eingesetzt werden.
    Vertrag besagt nur den Fugenverschluss und keine Q-Stufe.“

Ist der Einsatz der Bewehrungsstreifen nun Eigenleistung? NEIN
Geht das überhaupt noch nach der Grundverspachtelung (Fuge ist schlechter es gibt mehr zu spachteln
ja schon gefüllt)?

Vielen Dank im vorraus und Gruß

Danke für die Antwort Herr Sefer.

Inwieweit kann jetzt im nachhinein noch der Bewehrungsstreifen eingesetzt werden? Kann dieses trotzdem noch beim 2. Spachteln erfolgen (wie hier einige schreiben), oder müssen Bereiche aus der Fuge entfernt werden um den Streifen einzubringen?

Vielen Dank,
Heide

Sehr geehrter Kunde,
nach dem die erste Spachtelung erfolgte muß die Öberflache glatt geschliffen werden damit das Gewebe eingebettet werden kann umso keine Erhöhung entsteht das Gewebe sollte doppelt so breit sein da ja schon eine Spachtelung ohne Gewebe erfolgte somit das Gewebe sein Ziel langfristig keine Risse entstehen können gemäß VOB Teil C
Bei nächsten mal sollte bei Erstspachtelung das Gewebe eingebettet werden.Egal was die Rigibsbauer erzählen.

Mit freundlichen Grüßen
Sefer

Hallo…

Der Bewährungsstreifen muss eig vor der ersten Spachtelung eingesetzt werden, da dieser evtl leichte Wellen in der Spachtelung herstellen kann, weil der Streifen ja nach der ersten Spachtelung etwas höher liegt als das Rigips selbst…
Hm. Ist echt blöd gelaufen…

Hallo,
das Merkblatt des Bundesverbandes der Gips- und Gipsplattenindustrie (da steckt also nicht nur Rigips drin) definiert wie du schon geschrieben hast:

„Die Grundverspachtelung Q1 schließt das Einlegen von
Fugendeck- (Bewehrungs-)streifen ein, sofern das
gewählte Verspachtelungssystem (Spachtelmaterial,
Kantenform der Platten) dies vorsieht.“

Eine Ausnahme macht nur:

„Bei Flächen, die mit Bekleidungen und Belägen aus
Fliesen und Platten versehen werden sollen, ist das Füllen der Fugen ausreichend.“

Also gehört das Einziehen des Bewehrungsstreifens zur Grundverspachtelung, es sei denn, es ist mit faserverstärktem Spachtel gearbeitet worden (die Spachtelmasse enthält die Bewehrung), das ist damit gemeint: wenn das Spachtelmaterial und die Kantenform das vorsieht.
Alles gilt natürlich nur für die äußere Verspachtelung, bei einer doppelten Lage muss die innere Lage nur zugezogen werden.

Jetzt kann es natürlich noch auf den Wortlaut des Vertrages ankommen, bedeutet „einmalige Verspachtelung“ = "Grundverspachteltung?

Ich hoffe, das hilft

H. Hoffmann

Hallo,

ich brauche mal wieder eine unabhängige Expertenmeinung.

  • Rigipsplatten wurden jetzt ein Mal verspachtelt (natürlich
    noch sehr uneben).
  • im Vertrag heisst es: „werden … Rigipsplatten mit
    einmaliger Verspachtelung angebracht, der Rest …
    Eigenleistung“.

Hallo und danke,

unser Qualitätsprüfer sagte, dass es wohl rechtlich problematisch wäre, Ansprüche geltend zu machen bei unserem Fall, da ein Fugenverschluss hergestellt ist.
Dies ist fachmännisch so in Ordnung, wenn man z.B. mit Malervlies weiterarbeitet.

Gruß