Quarantaine Bestimmungen Drittland?

Hallo Experten.

Ein Ehepaar kommt von einer Reise - ausserhalb der EU/Schengen - zurueck.
Die reisen ein ueber Amsterdam. Dort einen Tag Aufenthalt. Am Folgetag geht der Flug nach Frankfurt weiter. In Holland gibt es keine Einreisebeschraenkungen, auch keine Quarataene.(laut Airport Amsterdam).

Jetzt ist die Frage, ob sie sich in Frankfurt beim Gesundheitsamt melden muessen.

Nach dem entspr. Txt zu urteilen nicht:

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/quarantaenebestimmungen-fuer-rueckreisende

Wer muss in Quarantäne?

Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem Drittstaat nach Hessen einreisen.
(Holland ist kein Drittstaat)

Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes

Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.

Drittstaat sind alle Länder, die nicht der Europäischen Union oder dem Schengen-Raum angehören.

In Quarantäne müssen auch Personen, die aus einem EU-Land oder einem Land des Schengen-Raums einreisen, wenn in diesem Land die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner beträgt. Das RKI informiert tagesaktuell über die Entwicklung.

Ist das eventuell eine Luecke,
die die Behoerde bei der Formulierung versehentlich offen gelassen hat?

Gruss

Mike

Was spricht dagegen sich beim Gesundheitsamt zu erkundigen? Wie ist die Lage in dem Land, aus dem die Betreffenden einreisen?

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Danke. Ich bin sicher, dass das Gesundheitsamt auf solche juristische Fragen keine ausreichende Antwort weiss bzw. eine erteilen darf. Das Land aus dem sie nach Holland einrisen ist laut WHO „stabil“. Aber das interessiert nicht, wenn es ein Drittland ist.
Mich interessierte eher die vermeintlich gesetzliche Luecke. Wurde da geschlampt?

Es handelt sich um eine Information einer Behörde, nicht aber um die tatsächliche Rechtsgrundlage. Den Link zu selbiger findest Du unten in dem von Dir verlinkten Text. Dort ist dann auch ganz eindeutig nachzulesen, daß der grandiose Trick natürlich nicht funktioniert („dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland oder
in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen Schengen-assoziierten
Staat eingereist sind.“).

GruĂź
C.

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Ich lese das so in dem Link:
… In Quarantäne müssen auch Personen, die aus einem EU-Land oder einem Land des Schengen-Raums einreisen, *wenn in diesem Land die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner beträgt.

Derzeit (10.6.2020) ĂĽberschreitet Schweden diese Grenze.

Holland faellt nicht darunter.

Nochmal: Mir erscheint es auch nicht plausibel, wenn in dem EU - Land, wo eingerist wird nichts zu beanstanden gibt, aber dann in Deutschland…?

Uebrigens ist das alles eh sehr wackelig. Vor 2 Tagen las man das:

dpa

Wer aus einem Staat auĂźerhalb der EU nach Berlin einreist,

muss nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts nicht automatisch in Corona-Quarantäne.

Nach dem Infektionsschutzgesetz dürfe diese Maßnahme nur gegenüber Kranken und Krankheits- oder Ansteckungsverdächtigen angeordnet werden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die pauschale Annahme, dass alle aus Staaten außerhalb der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie Großbritannien einreisenden Personen ansteckungsverdächtig sind, sei rechtlich nicht zu halten. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. (VG 14 L 150.20)

Damit bekam ein Deutscher Recht, der laut Gerichtsangaben in Kürze von Mexiko zu seinem Wohnort nach Berlin zurückfliegen wollte. Die aktuelle Corona-Eindämmungsverordnung des Landes sieht bei Einreisen aus sogenannten Drittstaaten eine 14-tägige häusliche Quarantäne vor. Der Eilantrag gegen diese Regelung hatte Erfolg.

Ein Ansteckungsverdacht müsse stets auf konkret nachvollziehbare und belastbare tatsächliche Grundlagen gestützt werden, so das Gericht. Diese rechtlichen Vorgaben habe der Senat nicht ausreichend beachtet.

Es sei nicht nachvollziehbar, wieso Einreisende aus epidemiologisch so verschieden aufgestellten Ländern wie den USA, Russland oder Brasilien einerseits und Neuseeland, Australien oder Japan andererseits ohne Unterschied denselben Quarantänemaßnahmen unterworfen würden. © dpa

Warum liest Du nicht den Teil, den ich zitierte? Das ist doch eindeutig: jemandem, der aus einem Drittland einreist wird einer gleichgestellt, der aus dem Drittland zunächst in ein EU-/Schengen-Land einreist und von dort weiter nach Deutschland. Und es ist nicht nur eindeutig, sondern auch logisch.

Aber das Ehepaar kann natürlich darauf bestehen, erst so richtig in die Niederlande einzureisen. Dann gilt - laß mich kurz nachsehen - eine zweiwöchige Quarantäne. Danach kann man dann problemlos und ohne weitere Quarantäne nach Hessen weiterreisen.

Man hat die freie Wahl.

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Danke fuer Deine Muehe. Hatte diese Zeilen, die Du zitierst, nicht gefunden. Weiss nicht, woran es liegt. Jedenfalls haben die mir ne mail gesendet und beziehen sich auf das:

"Einreiseverbot und Grenzkontrollen - Bitte beachten Sie, dass bis zum 15. Juni 2020 ein Einreiseverbot fĂĽr Non-EU-BĂĽrger besteht.

Deutsche Staatsangehörige sind von dieser Regelung nicht betroffen.

https://www.frankfurt-airport.com/de/news/informationen-zum-coronavirus.html

Da es Deutsche sind, meinen sie, sie waeren nicht von der Quarantanepflich betroffen." (!)

Ernsthaft, wo ist Dein Problem?

Da steht:
Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem Drittstaat nach Hessen einreisen müssen sich in Quarantäne begeben. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Drittstaat sind alle Länder, die nicht der Europäischen Union oder dem Schengen-Raum angehören. In Quarantäne müssen auch Personen, die aus einem EU-Land oder einem Land des Schengen-Raums einreisen, wenn in diesem Land die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner beträgt. Das RKI informiert unter tagesaktuell über die Entwicklung. Diese Verordnung gilt voraussichtlich bis zum 15. Juni 2020 .

Es hilft nix: Personen, die aus einem Drittland einreisen, müssen in Quarantäne und zwar egal, ob sie direkt oder indirekt über ein EU-/Schengen-Land einreisen. Und wenn es Dir zehnmal nicht gefällt: das sind die aktuellen Regeln. Wie ich schon mehrfach schrieb: wenn Du nur Antworten erhalten willst, die Dir gefallen, dann schreib das dazu und definiere diese möglichst genau. Andernfalls gibts nur Kummer - für alle Beteiligten.

Entschuldige bitte. Den von Dir hinzugefuegten Textabsatz hab ich nicht gelesen oder nicht gefunden.

Aber um das Thema zum Abschluss zu bringen (muss mal ins Bett jetzt :-)) noch die Frage zu diesem Text:

"Einreiseverbot und Grenzkontrollen - Bitte beachten Sie, dass bis zum 15. Juni 2020 ein Einreiseverbot fĂĽr Non-EU-BĂĽrger besteht.

Deutsche Staatsangehörige sind von dieser Regelung nicht betroffen.

https://www.frankfurt-airport.com/de/news/informationen-zum-coronavirus.html

Da es Deutsche sind, meinen sie, sie waeren nicht von der Quarantanepflich betroffen."

Gute Nacht! Bis morgen dann!

Mike

Dein erster Link, ganz unten:

image

Anklicken und wohlfĂĽhlen.

Wenn Du der Ansicht bist, daĂź der Frankfurter Flughafen hierzulande die Regeln macht und es nicht notwendig ist, sich mit der Original-Verordnung zu befassen, dann ist das so. Im ĂĽbrigen - wie ich schon schrieb: es ist auch nur logisch, daĂź Leute, die aus einem Drittland ĂĽber ein EU-/Schengenland einreisen, denen gleichgestellt sind, die direkt aus einem Drittland einreisen.

Aber auch hier: einfach ausprobieren und abwarten oder sich direkt in den Niederlande unter Quarantäne stellen lassen.

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Da steht doch fett: Einreiseverbot. Das ist etwas ganz anderes als Quarantäne. EU-Bürger dürfen nach Deutschland einreisen, egal, woher sie kommen. Sie müssen aber in Quarantäne.

Du suchst nach einer Möglichkeit diese Quarantänepflicht für EU-Bürger zu umgehen, indem du einen kleinen Zwischenstop in einem EU-Land machst. Mal abgesehen davon, dass das ziemlich unsolidarisch und unsozial ist, hat dir @C_Punkt nun schon mehrfach dargelegt, dass in der Verordnung steht, dass die Quarantänepflicht auch dann gilt, wenn du von dem Nicht-EU-Land, das die Quarantänepflicht begründet, nicht direkt nach Deutschland einreist sondern über ein anderes EU-Land. Nach einem Auslandsaufenthalt in einem Land, für das Quarantänepflicht gilt, hast du dich nach der Rückkehr in Quarantäne zu begeben, egal auf welchem Weg du zurückgereist bist.

Was ist daran so schwer zu verstehen?

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Danke Euch ! 14 Tage Quarantaine muessen die dann machen.

Duerfen die wenigstens einkaufen oder zum Arzt gehen duerfen?

Gruss

Hi,

der Sinn eine Quarantäne ist es, keinen Kontakt zu anderen Menschen zu haben! Also kein Einkaufen!!! Es gibt in fast jeder Gegend Corona-Einkaufshilfen, die notwendige Sachen einkaufen und vor die Türe stellen.

Wenn man zum Arzt muss, muss vorher das Gesundheitsamt kontaktiert werden.

Hier ist es auch nochmal beschrieben:

Was darf ich nicht tun, wenn ich in Quarantäne bin?

Sie dĂĽrfen Ihre Wohnung ohne Zustimmung des Gesundheitsamtes nicht verlassen.
Sie dürfen keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören.
Sie dĂĽrfen keinen engen Kontakt zu Personen haben, mit denen Sie zusammenleben.

Verstößt man gegen die Quarantäne, z.B. durch Verlassen der Wohnung, kann das mit Geld- oder, in schweren Fällen, auch mit Freiheitsstrafe bestraft werden.

Viele GrĂĽĂźe
Karin

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Danke. Spannende Zeiten das :slight_smile:

Mike

Hallo ich nerve schon wieder.

Jetzt hab ich folgendes gehoert, gelesn, dass Die Einreise-Quarantaine nicht grundsaetzlich fuer alle Einreisenden aus Drittstaaten ist. Es wird wohl verwiesen auf eine Liste des RKI, wo die Laender aufgefuehrt sind, die von der Quarantaine betroffen sind.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Das hiesse ja dann, wenn man aus Besipielsweise Thailand oder Malaysia u.v.a.m. einreist, KEINE Pflicht zur Quarantaene besteht …

Weiss jemand mehr?

Grusssssssssssssssss

Die wesentliche Quelle dafĂĽr ist diese:

Das RKI macht nur Vorschläge bzw. gibt den Datenrahmen, aber die Entscheidungen trifft das Gesundheitsministerium.

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