Hallo,
wir haben unser Auto finanziert und erhalten quartalsmäßig einen Kontoauszug. Im Darlehensvertrag steht eine Gebühr von z.Zt. 2,95 €, zwischenzeitlich ist die Gebühr auf 4,50 € gestiegen (innerhalb nicht einmal eines Jahres). Wir haben nun darum gebeten lediglich jährlich einen Auszug zu senden, worauf wir als Antwort bekamen, das wäre nicht möglich. Und sollten wir die quartalsmäßig zugesandten Bescheinigungen nicht mehr wünschen, würde für einen jährlichen Auszug 10 € fällig.
Theoretisch benötige ich gar keinen Auszug, aber scheinbar ist die Bank in der Hinsicht starrsinnig. Ist das überhaupt zulässig?
Vielen Dank
MissylinaG
Theoretisch benötige ich gar keinen Auszug, aber scheinbar ist
die Bank in der Hinsicht starrsinnig. Ist das überhaupt zulässig?
Die Bank hat sich Allgemeine Geschäftsbedingungen gegeben. Wenn dieses Prozedere mit den Auszügen dort so steht, ist es zulässig. Ich sehe zumindest keinen Grund warum es das nicht sein sollte.
Hallo,
Theoretisch benötige ich gar keinen Auszug, aber scheinbar ist
die Bank in der Hinsicht starrsinnig. Ist das überhaupt
zulässig?
zunächst einmal handelt es sich bei dem Kontoauszug nicht nur um einen Kontoauszug, sondern auch um den Rechnungsabschluß. Dieser muß mindestens einmal jährlich erfolgen (§ 355 II HGB).
Beim Rechnungsabschluß werden dem Konto Gebühren und Zinsen belastet und ab dann mitverzinst. Wird die Rechnungsperiode verändert, ändert sich dadurch auch der effektive Jahreszins und da dieser im Kreditvertrag stehen muß, wäre auch ein neuer Kreditvevertrag abzuschließen bzw. ein Nachtrag zu erstellen. Ich vermute, daß die Weigerung des Kreditinstitutes damit zusammenhängt.
Gruß
Christian