Queen aus dem Amt klagen

wie im neuen SPIEGEL berichtet wird, ist HM Queen Elisabeth II (aka Miss Ellie) illegal Königin von England.

die Frage ist : gibt es eine rechtliche Handhabe sie rauszuklagen (oder so) ?

Ansonsten ernenne ich hiermit zu HM King Frank I, Könich von England.

Die Frage ist weiterhin, ob auch Nebenklage bzw. negative Feststellungsklage denkbar ist. Evtl. kann man an der Sache einen Vermögensschaden festmachen.

Es geht darum, daß nach Thronfolge-Regelung ein Dokumentenbeweis vorliegt, wonach ein Vorgänger der Windors nichtehelich war, weshalb die Linie des Zweitgeborenen Thronfolger wäre. Es ist ein Count, der in Australien lebt, aber gesagt hat, er hat keine Lust König zu sein.

Die Sache geht zurück bis ins Mittelalter aber was solls.

Es muß doch in dieser Sache Rechtssicherheit geben , oder ??

Hallo Frank,

Die Sache geht zurück bis ins Mittelalter aber was solls.

Es muß doch in dieser Sache Rechtssicherheit geben , oder ??

Diese beiden Sätze gehen in Richtung contradictio in adiectu. Rechtssicherheit ist ein im Garn gefärbter bürgerlicher Begriff.

Ich empfehle für den vorliegenden Kasus einen Erbfolgekrieg. Möglicherweise kannst Du Dich zu diesem Zweck mit katholischen Schotten verbünden, irische Hilfstruppen mobilisieren, eventuell auch einige Departementalheere aus der Normandie und der Bretagne für Dich gewinnen?

Schöne Grüße

MM

Hi Frank,

Ich empfehle für den vorliegenden Kasus einen Erbfolgekrieg.
Möglicherweise kannst Du Dich zu diesem Zweck mit katholischen
Schotten verbünden, irische Hilfstruppen mobilisieren,
eventuell auch einige Departementalheere aus der Normandie und
der Bretagne für Dich gewinnen?

Melde mich schon mal freiwillig mit meiner Steinschleuder an!

Gruß
Falke