Quelle für Anzeichen einer Unternehmensinsolvenz

Ich bin privat stiller Teilhaber bei einem größeren Unternehmen unter Ausschluss jeglicher Verlustbeteiligung und mit uneingeschränkter Kündigungsmöglichkeit unter Auszahlung der Einlage.

Als Risiko des Totalverlustes der Einlage sehe ich eine Insolvenz des Unternehmens.

  1. Gibt es weitere Risiken (neben Liquiditätsproblemen -> Bonitätsverschlechterung -> Insolvenzanmeldung), die ich bei der Risikobetrachtung (Absicherung der Einlage) beachten sollte / muss?

  2. welche Zeichen / Veränderungen gilt es beim Unternehmen sonst noch zu beobachten, um eine bevorstehende Insolvenz (oder das Eintreffen eines der anderen Risiken) vorab erkennen zu können und die Teilhaberschaft ggf. zuvor noch kündigen zu können?

  3. wo kann ich entsprechende Informationen finden (als periodische eigene Suche oder als abonnierten Service im push-Verfahren)?

Aktuell habe ich nur eine Webseite gefunden, in der HR-/AG-Einträge / Veränderungen manuell auffindbar sind … was also reglemäßig manuelle Arbeit bedeutet. Wie / wo informieren sich üblicherweise gewerbliche Investoren über mögliche Liquiditäts-/Bonitätsprobleme, da die Interessenslage ja wohl ähnlich ist?

Vielen Dank für ein paar Hinweise / Ergänzungen!

also in einem solchen Vertrag würde ich eine monatliche

  • BWA - das betrifft aber meist nur die GUV-Konten -
  • Übersicht über die Bilanzkonten als einfache Vorschaubilanz
    einfordern. Außerdem würde ich einfordern
  • eine monatliche betragsmäßige Aufgliederung der Forderungen mit Laufzeiten fällig, fällig in einem monat, fällig später, überfällig seit einem monat überfällig seit mehr als 3 Monaten
  • Jährliche Investitionsübersicht geplanter und durchgeführter Investitionen
  • Jahresplanung nach Monaten mit monatlichem Soll-Ist-
    Vergleich
  • Personalstandsentwicklung
  • Auftragsbestandsliste mit Laufzeiten
  • sowie einen jährlichen Geschäftsbericht mit Angaben zur Markt/Kunden-Entwicklung, Lieferantenentwicklung, Mitarbeiterentwicklung, Gewinnsituation und Ausblicke etc.

und gegebenenfalls einen sonderbericht über rechtsstreitigkeiten, gerichtsverfahren, rückstellungen, sondervorkommen, versicherungsverträge oder personalfluktuation etc. meist sollte aber auch ein direktes Gespräch mit dem Wirtschaftsprüfer anläßlich der Gesellschafterversammlungen möglichsein. Vielleicht nimmst du dir einfach mal den Geschäftsbericht von einer DAX gelisteten Aktiengesellschaft und guckst nach was die da alles so reinschreiben und läßt dir neben der monatlichen internen Berichterstattung die jährlichen Informationen zusätzlich zukommen. Als stiller Gesellschafter - hast du in der Regel bessere Auskünfte zu verlangen als ein Aktionär.

Im übrigen haben dich die Geschäftsführer 4 Wochen vor einer drohenden Insolvenz umgehend zu informieren, damit du unter Umständen fehlende Liquidität noch nachschießen/ausgleichen kannst als Gesellschafterdarlehen, dann allerdings wäre die sofortige kündigung ab der 4-Wochenfrist aufzugeben.

Sollte das dann nicht geschehen, sollten die GF in die persönliche Haftung genommen werden können. Zur richtigen Formulierung solltest du dazu einen versierten Gesellschaftsrechtler beauftragen.

Na ja wenns sich zeitlich einrichten läßt, dann mußt du dich in der region des Unternehmens im kulturellen bereich bewegen und das direkte gespräch zu Bankern, Aufsichtsräten oder großen Lieferanten suchen um persönliche Hintergrundinformationen zu sammeln. Kunstverein, XING-Treffen, Sportclubs - eben wo sich die Ansprechpartner so privat rumtreiben. Deiner persönlichen Erfolgsbilanz wäre dann zuzuschreiben, ob du gesichertere Informationen aus dem Umfeld des Unternehmens erhälst. im persönlichen vertraulichen Gespräch im Umfeld solltest du aber immer darauf einwirken, wie du das Unternehmen noch zusätzlich unterstützen könntest, wenn du mit Bankern oder Lieferanten sprichst, Insolvenzängste können da für das Unternehmen tötlich sein.

anmerkung. diese ist eine persönliche einschätzung ich bin nicht zur rechtsberatung berechtig, empfehle zumeist den fachkundigen Rat eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts.
Gruß
Michael

hi, michael,
vielen dank für die prompte und ausführliche antwort … auch wenn sie scheinbar nicht auf meine situation passt: ich BIN bereits stiller teilhaber und auch nicht in der situation, etwaige vertragsinhalte noch diskutieren oder gar verhandeln zu können. es sei denn, einige der genannten ‚rechte‘ ließen sich aus hgb oder ähnlichen gesetzen ableiten. entsprechend würden auch termine wie gesellschafterversammlung o.ä. entfallen.
vielleicht übersehe ich aber auch etwas beim konstrukt ‚stille gesellschaft‘?
ciao
wolfgang

Hallo,
interessante Frage, die nicht ganz in mein Wissensgebiet fällt.
Ich kann mir vorstellen, dass über solche Themen die Industrie- und Handelskammern Merkblätter bereithalten.
Oder versuchs doch mal über die Artikelsammlungen des ManagerMagazins oder auch Focus Money und FinanzTest.
Ansonsten ist finazfrage.net bezüglich solcher Fragen manchmal ganz treffend.
Hoffe konnte n bisschen helfen.
Gruss und viel Erfolg noch!
FürGerecht
ps.:wie heisst die Seite mit den Firmierungseinträgen denn?
Danke

Ich bin privat stiller Teilhaber bei einem größeren
Unternehmen unter Ausschluss jeglicher Verlustbeteiligung und
mit uneingeschränkter Kündigungsmöglichkeit unter Auszahlung
der Einlage.

Als Risiko des Totalverlustes der Einlage sehe ich eine
Insolvenz des Unternehmens.

SEHEN SIE DAS SO, ODER IST ES TATSÄCHLICH DER FALL???

  1. Gibt es weitere Risiken (neben Liquiditätsproblemen ->
    Bonitätsverschlechterung -> Insolvenzanmeldung), die ich bei
    der Risikobetrachtung (Absicherung der Einlage) beachten
    sollte / muss?

DAS KANN ICH IHNEN NICHT BEANTWORTEN

  1. welche Zeichen / Veränderungen gilt es beim Unternehmen
    sonst noch zu beobachten, um eine bevorstehende Insolvenz
    (oder das Eintreffen eines der anderen Risiken) vorab erkennen
    zu können und die Teilhaberschaft ggf. zuvor noch kündigen zu
    können?

ES GIBT BESTIMMTE VORAUSSETZUNGEN WANN INSOLVENZ ANGEMELDET WERDEN KANN, DAZU GEHÖRT Z.B. DROHENDE ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT, ICH KANN LEIDER NICHT SEHEN WAS FÜR EIN- UND AUSGABEN IHRE FIRMA HAT. VIELLEICHT BESTEHT DIE MÖGLICHKEIT SICH DIE BILANZBÜCHER ANZUSCHAUEN. JE NACHDEM WAS SIE ALS STILLER TEILHABER FÜR MÖGLICHKEITEN HABEN

  1. wo kann ich entsprechende Informationen finden (als
    periodische eigene Suche oder als abonnierten Service im
    push-Verfahren)?

IST AUßERHALB MEINES FACHBEREICHES; TUT MIR LEID

Aktuell habe ich nur eine Webseite gefunden, in der
HR-/AG-Einträge / Veränderungen manuell auffindbar sind …
was also reglemäßig manuelle Arbeit bedeutet. Wie / wo
informieren sich üblicherweise gewerbliche Investoren über
mögliche Liquiditäts-/Bonitätsprobleme, da die Interessenslage
ja wohl ähnlich ist?

Vielen Dank für ein paar Hinweise / Ergänzungen!

Vielen Dank für die Antwort. Hier geht es um Risikomanagement einer Privatinvestition … also nicht um freihändige Annahmen, sondern um systematische Vorsorge.

Stille gesellschaft - heißt: nach außen für dritte nicht erkennbar !
im Innenverhältnis heißt das ganz was anderes. Da bist du wie ein ordentlicher Gesellschafter zu informieren und dazu gehören Gesellschafterversammlungen wo detailliert über die Geschäfte zu berichten ist und wichtige strategische Pläne, Chancen und Risikien auf der Basis gesicherter und umfassender Informationen vorzustellen und zu diskutieren sind. Die Gesellschafterversammlung kann der handelnden Geschäftsführung sogar Maßnahmen aufgeben oder untersagen - in jedem Falle sollte eine gute Geschäftsgrundlage in der Form einer verbindlichen Geschäftsordnung formuliert werden. Wenn dun schleichend eine stärkere Kontrolle einrichten willst, könntest du einen „wissenschaftlichen Beirat“ oder Verwaltungsrat vorschlagen und mit den anderen Gesellschaftern auskungeln wer darin sitzen könnte. Profs, WPs, höhere Kommunalpolitiker, Bankdirektoren, Fondsmanager, Du - und alle fehlenden Bestandteile meiner Vorschläge nach und nach einfordern. Funktioniert und ist ein gern gesehenes Stilmittel, wenn mann mehr Einblick in (s)ein Engagement gewinnen will.
Gruß
Michael

als privat stiller Teilhaber bei einem größeren
Unternehmen haben SIe doch das Recht die Umsätze, Gewinne und Auftragslage sehen zu können. Risiken hat man immer, aber natürlich wird nicht jeder alles erfahren.
Die Anzeichen sind allgemein bekannt, eine Stelle wo man sich nach „in Kürze“ evl. insolvent gibt es leider noch nicht.
Wenn man sich nicht selber damit beschäftigen kann, oder will, sollte man die Finger davon lassen.
Gruss
Agnes

Solche Informationen bekommt man imho am besten über Organisationen wie Schufa o. Kreditreform.
Diese sind aber meines Wissens kostenpflichtig.

lg

Ich würde an ihrer Stelle eine Wirtschaftprüfer aufsuchen oder einen Experten der sich mit dem Tätigkeitsfeld der Firma in die sie investiert haben befasst Grüsse

leider kann ich da nicht weiterhelfen
bitte an einen fachanwalt wenden Insolvenzrecht

Hallo,

ich kann Ihnen auf den Praktischen Teil ihrer Fragen keine rechte Antwort geben, aber vielleicht einige klärende Begriffsbildungen.
Man sollte zwischen buchhalterischer Sicht (Insolvenz) und realer Sicht (Illiquidität) unterscheiden.
Übersteigen die Passiva den Wert der Aktiva, ist ein Unternehmen insolvent:
V(A)-V(L)=E0 aus der Insolvenz. Dies bedeutet für Sie, dass Insolvenz eben nicht Totalverlust sein muss. In der letzten Krise (Herbst 2008) sind Banken wie Lehman oder Fortis illiquide geworden; niemand hat bei denen die Insolvenzbedingungen nachgerechnet. Lehman war vermutlich wirklich pleite, gegen Fortis wurde spekuliert.
Banken versuchen, das Kreditrisiko systematisch zu schätzen,aber gerade bei anderen Banken als Kreditnehmern können sie das nicht.

Es mag zynisch klingen, aber die erhöhte Rendite die ist die Prämie für die Risiken einer stillen Einlage (verglichen etwa mit einem besicherten Wertpapier).

Dazu kann ich leider nichts sagen…