Quelle/Gesetzestext für eine 'Schmutzzulage'

Schönen guten Morgen (an diesem trüben Sonntag),

folgender theoretischer Sachverhalt:

Firma A plant ab Mitte Februar einen Umbau des nahezu gesamten Erdgeschosses. Es sollen u.a. neue Sanitäreinrichtungen, eine Umgestaltung des Eingangsbereichs und eine neue Teeküche gebaut werden. Geplante Dauer der Maßnahme: ca. 6-8 Wochen. Betroffen sind rund 10 Mitarbeiter. Es gibt keinen Betriebsrat. Die Aufrechterhaltung des Betriebsablaufes wäre den Planungen zur Folge weitestgehend gesichert. Firma A ist ein reiner Bürobetrieb, es findet keine Produktion oder Fertigung statt.

Aufgrund welcher Gesetzlage müsste, wenn überhaupt, der AG für die Dauer der Baumaßnahme (oder zumindest für die Zeit, in der der meiste Dreck anfällt) eine „Schmutz-“ oder „Staubzulage“ bezahlen?

Vielen Dank für Eure Antworten und noch
einen schönen (hoffentlich sonnigen) Sonntag
RaBra

Schönen guten Morgen (an diesem trüben Sonntag),

Hallo,

Aufgrund welcher Gesetzlage müsste, wenn überhaupt, der AG
für die Dauer der Baumaßnahme (oder zumindest für die Zeit, in
der der meiste Dreck anfällt) eine „Schmutz-“ oder
„Staubzulage“ bezahlen?

Eine explizite gesetzliche Grundlage wirst Du nicht finden. Solche temporären Erschwernisse können - wenn überhaupt - von einem BR im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte geltend gemacht werden.
Vielleicht mal ein Grund, über eine Gründung nachzudenken ???

Vielen Dank für Eure Antworten und noch

einen schönen (hoffentlich sonnigen) Sonntag

RaBra

&Tschüß
Wolfgang

Moin auch,

mal andersrum gefragt: Euer AG investiert Geld, damit euer Arbeitsbereich vrschönert wird und ihr wollt ihm es danken, indem ihr ihn zu noch mehr finanziellem Aufwand zwingt?

Kannitverstaan,

Ralph

Moin auch,

Hallo Ralph,

mal andersrum gefragt: Euer AG investiert Geld, damit euer Arbeitsbereich vrschönert wird und ihr wollt ihm es danken, indem ihr ihn zu noch mehr finanziellem Aufwand zwingt?

so wie Du es schreibst, unterstellst Du zwei Dinge, die nicht zutreffen. Zum einen, dass ich die FAQ 1129 hätte umgehen wollen, indem ich aus einem realen einen fiktiven Fall mache. Das stimmt nicht, denn der geschilderte, theoretische Sachverhalt ist hypothetisch. Und zum anderen vermutest Du, dass ich (als Teil von Euer) Arbeitnehmer dieser Firma A wäre. Dies trifft ebenfalls nicht zu.

Kannitverstaan,

Jetzt vielleicht?! :wink:)

Viele Grüße
RaBra

Hallo,

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Deine Antwort.

Eine explizite gesetzliche Grundlage wirst Du nicht finden.
Solche temporären Erschwernisse können - wenn überhaupt - von
einem BR im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte geltend gemacht
werden.

Das bestätigt meine Vermutung.

Vielleicht mal ein Grund, über eine Gründung nachzudenken ???

Gäbe es Firma A, würde ich den AN dort, diese Möglichkeit auch ans Herz legen.

&Tschüß

Wolfgang

Schönen Sonntag noch
und nochmals „Danke!“
RaBra

Mal abgesehen davon:

Ist es nicht möglich, einfach die Frage zu beantworten, ohne die diese Frage in Frage zu stellen?

Schönen Sonntag
e

die es nervt, wenn eine simple Frage gestellt wird, dass diese erst diskutiert werden muss, der Fragesteller sich rechtfertigen muss und trotzdem keine Antwort erhält

2 „Gefällt mir“

Hallo,

eine Grundlage für „es Staubt ein bissl im Büro und deswegen gibt viel mehr Geld und Urlaub und Koks und Nutten“ gibts nicht.

Machmal frag ich mich, ob die Leute nur gierig sind oder einfach nicht nachdenken…

hth

Hallo Genius malignus,

wer seinen Nickname aus Descartes’ Meditationen wählt,
noch lange nicht zu den Philosophen zählt.
Ein böser Geist, wie Du Dich gibst,
mir die Stimmung nicht vermiest.

Drum dicht ich nun für Deinesgleichen,
die immer in das Böse weichen,
den Satz von Descartes: Cogito ergo sum
in ein Scribo ergo sum um.

Denn das scheint mir Dein Kern zu sein,
ein böser Geist, wenn auch nur zum Schein,
der am liebsten schreibt und zänkt
und gerne andere Leute kränkt.

Die Intention bei meiner Frage,
war nicht schnöder Mammon, wenn ich’s Dir sage.
Die reine Wissbegierde meinerseits
hat Dich wohl gereizt.

Allerdings solltest Du behaupten nicht,
dass Deine Aussage generell der Wahrheit entspricht.
Lies mal nach im BetriebsVG
was in den §§ 90 + 111 steh’.

Lass Dir dazu noch von mir erzählen,
dass Betriebe auch deshalb Betriebsräte wählen,
weil diese dann im Fall der Fälle,
ganz schnell und sauber sind zur Stelle.

Du kommst mir fast wie Caesar vor,
sein Veni, vidi, perdidi hab’ ich noch im Ohr.
Und Edward, den III., möcht’ ich zitieren,
um diesen Kommentar noch zu verlieren:

Honi soit qui mal y pense stammt wohl doch von ihm,
ich sag’s nun Dir, drum nimm’ es hin.

Und in diesem Sinne schliesst mein Gedicht,
wahre Dein Ansehen und Dein Gesicht.

Schönen Abend noch
RaBra