Schönen guten Morgen (an diesem trüben Sonntag),
folgender theoretischer Sachverhalt:
Firma A plant ab Mitte Februar einen Umbau des nahezu gesamten Erdgeschosses. Es sollen u.a. neue Sanitäreinrichtungen, eine Umgestaltung des Eingangsbereichs und eine neue Teeküche gebaut werden. Geplante Dauer der Maßnahme: ca. 6-8 Wochen. Betroffen sind rund 10 Mitarbeiter. Es gibt keinen Betriebsrat. Die Aufrechterhaltung des Betriebsablaufes wäre den Planungen zur Folge weitestgehend gesichert. Firma A ist ein reiner Bürobetrieb, es findet keine Produktion oder Fertigung statt.
Aufgrund welcher Gesetzlage müsste, wenn überhaupt, der AG für die Dauer der Baumaßnahme (oder zumindest für die Zeit, in der der meiste Dreck anfällt) eine „Schmutz-“ oder „Staubzulage“ bezahlen?
Vielen Dank für Eure Antworten und noch
einen schönen (hoffentlich sonnigen) Sonntag
RaBra
)