Hallo,
ich suche mich gerade durch verschiedene Quellen, um eine Antwort auf die folgende Frage zu finden:
- Welche Altersgrenze wird bei einer Verbeamtung auf Lebenszeit eines Hochschullehrers angewandt?
- Welche besondere Grenze gilt für Schwerbehinderte?
Bezug ist das Land NRW.
Im Netz finden sich dazu viele Aussagen von Schul-Lehrern, doch eine erste Sichtung ergab, dass Professoren von den entsprechenden Gesetzen ausgenommen zu sein scheinen.
In http://www.gew-nrw.de/fileadmin/download/Recht_und_G… ähnlichem ist der Stand aber schon 2 Jahre alt.
Wie heißt also wohl das Gesetz oder die Richtlinie, in der ich den aktuellen Stand finden könnte?
Besten Dank im Voraus
Birk