Hallo!
Wenn jemand in seinem Garten eine Quelle hat, kann er dieses Wasser ungehindert nutzen, z.B. zum Gießen, Springbrunnen etc., oder sind da Gebühren fällig?
Danke & Gruß,
Eva
Hallo!
Wenn jemand in seinem Garten eine Quelle hat, kann er dieses Wasser ungehindert nutzen, z.B. zum Gießen, Springbrunnen etc., oder sind da Gebühren fällig?
Danke & Gruß,
Eva
Ich nehme an, die Quelle speist sich aus Grundwasser. Grundwasser steht in niemandes Eigentum, Gebühren werden nicht fällig.
Es gibt einige Regelungen, z.B.
WHG § 33 Erlaubnisfreie Benutzungen
(1) Eine Erlaubnis oder eine Bewilligung ist nicht erforderlich für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser
(2) Die Länder können allgemein oder für einzelne Gebiete bestimmen, dass
http://dejure.org/gesetze/WasserG/12.html
http://dejure.org/gesetze/WasserG/36.html
die sich damit befassen und ggf. aufgrund erlassener Verordungen Einschränkungen mit sich bringen können, grds. ist die Nutzung von Grundwasser auf dem eigenen Grundstück als Brunnen für Privatpersonen genehmigungsfrei; allerdings sollte man das zuständige Landratsamt informieren. Dort sollte man auch Auskunft über eventuelle Beschränkungen erhalten.
Ciao, Wotan
Hallo, Wotan!
Dafür MUSS man ein Sternchen geben!
Danke dir.
Gruß,
Eva
Hallo Eva,
alldieweil nicht bloß der Teufel, sondern auch der Beck hie und da im Detail steckt, hier das Landeswassergesetz RHP, das m.E. bestätigt, dass die vom WHG in Länderkompetenz vorgesehenen Einschränkungen des Gemeingebrauches und des Anliegergebrauches in RHP bloß dort gegeben sind, wo die Belange von Natur- und Umweltschutz berührt sind:
http://www.wasser.rlp.de/download/7_1LWG.pdf
Schöne Grüße
MM
Hallo,
in unserer Stadt (in NRW) kann sich jeder einen Brunnen graben lassen, muß ihn aber anzeigen. Aus eigenem Interesse wegen möglicher Verunreinigungen im Grundwasser. Soll das Wasser für menschlichen Genuß verwendet werden (also nicht nur Gartenbewässerung), wird sich das Gesundheitsamt einschalten (sofern das Wasser Dritten zugänglich ist).
ujk
Hallo Eva!
Wenn jemand in seinem Garten eine Quelle hat, kann er dieses
Wasser ungehindert nutzen, z.B. zum Gießen, Springbrunnen
etc.,
kommt -wie hier schon eroertert- auf das Landeswassergesetz an
oder sind da Gebühren fällig?
Hier in Sachsen muss fuer (nur ?) im Haushalt selbstgenutztes Wasser Abwassergeld zzgl. Vorhaltegebuehr fuer Trinkwasser bezahlt werden.
Ciao maxet.
Hallo maxet,
ich meine, auch in Sachsen gälte das nur für (gefasste oder niedergebrachte) Brunnen, nicht für Wasser, welches aus vorhandenen natürlichen Quellen mit Handgefäßen geschöpft oder - und seis per Springbrunnen - anderweitig abgeleitet wird.
Schöne Grüße
MM
Hallo ujk,
damit machst Du noch eine weitere Instanz auf, nämlich die kommunale, die zwar eine ggf. notwendige Erlaubnis zur Nutzung nicht selbstherrlich versagen kann, aber im Rahmen des jeweiligen Landesgesetzes an der Nutzung mit verdient.
In Hessen, wo der Betrieb liegt, für den ich arbeite, wird selbst für Niederschlagswasser auf dem puren Sandboden des Hessischen Rieds noch eine Gebühr erhoben. Gleichzeitig wird in rauhen Mengen Rheinwasser ins Ried reingepunmpt, damit die Frankfurter was zu Trinken haben und damit die Häuser, die älter als zwanzig Jahre sind, nicht wegen Setzungen kaputtgehen…
Der Aspekt ist in Bitburg natürlich auch interessant, wo durch den Bit-Brunnen sicher nicht wenig Grundwasser abgezogen wird. Typisch für unsere elenden Zaunkönigreiche wäre da, dass die Gemeinde eine Satzung erlässt, die die gewerbliche Nutzung von allen Abgaben frei stellt, um sich dann bei privaten Brünnlein schadlos zu halten… (Aber das weiß ich nicht, pure Spekulation).
Und zurück @ Eva: In der ganzen Hierarchie der Wasserbehörden wäre die Gemeinde (bzw. der Stadtrat Deines Vertrauens) wohl der erste Ansprechpartner, wenn Dus administrativ korrekt durchziehen willst. Die Nutzung der natürlichen Quelle wird Dir niemand versagen können, aber möglicherweise musst Du tatsächlich erklären, dass es sie gibt…
(Wann, wie oft und warum geboren?? - ist glaube ich irgendwo bei Karl Valentin)
Schöne Grüße
MM
Hallo,
damit machst Du noch eine weitere Instanz auf, nämlich die
kommunale, die zwar eine ggf. notwendige Erlaubnis zur Nutzung
nicht selbstherrlich versagen kann, aber im Rahmen des
jeweiligen Landesgesetzes an der Nutzung mit verdient.
nicht ganz, die untere Wasserbehörde ist zwar bei der Stadt/dem Kreis angesiedelt, aber in direkter Linie der oberen (Bezirksregierung) und obersten (Landesministerium) untergeordnet. Die Zuständigkeit, wer eine Gewässerbenutzung genehmigt, hängt in erster Linie vom Umfang der Benutzung ab. Das Anzeigen eines Brunnens + Auskunft über Wasserbelastung ist hier übrigens gebührenfrei.
ujk
Hallo maxet,
ich meine, auch in Sachsen gälte das nur für (gefasste oder
niedergebrachte) Brunnen, nicht für Wasser, welches aus
vorhandenen natürlichen Quellen mit Handgefäßen geschöpft oder
- und seis per Springbrunnen - anderweitig abgeleitet wird.
Hast recht, ich war im Gedanken im Brunnen:
Schöne Grüße
MM
Danke an alle…
…das war sehr informativ.
Der Nachbar links hat eigenes Wasser, der gegenüber ebenfalls, jetzt werde ich mir eine Wünschelrute basteln und auch auf Suche gehen
Den vor kurzem übernommenen hauptsächlich Grasgarten, habe ich leichtsinnig mit Blumenbeeten und -rabatten geschmückt, ohne zu bedenken, wieviel man da gießen muss. Bei schönem Wetter sind auch meine drei Wassertonnen schnell leer…Eine eigene Quelle wäre da nicht schlecht. Muss nur aufpassen, dass ich den Nachbarn nicht das Wasser abgrabe
Grüße,
Eva