ich möchte zb ein Buch, Aufsatz, Referat oder sonstiges schriftliches verfassen. Nun bin ich mir nciht sicher wie ich das mit der Quellenangabe machen muss. Es ist doch nicht zwingend notwendig, wenn man Inhalte von anderen Quellen sinngemäß übernimmt, diese auch sofort anhand, zb einer Fußnote mit der Quellenangabe, zu bezeichnen?
Kann man im Anschluss des schriftlichen Textes auch einen allgemeinen Anhang machen in welchen man einfach seine Quellen (zb Bücher und Internetseiten) auflistet? Gibt es rechtliche Vorschriften dazu?
Nun bin ich mir nciht sicher wie ich
das mit der Quellenangabe machen muss. Es ist doch nicht
zwingend notwendig, wenn man Inhalte von anderen Quellen
sinngemäß übernimmt, diese auch sofort anhand, zb einer
Fußnote mit der Quellenangabe, zu bezeichnen?
Kann man im Anschluss des schriftlichen Textes auch einen
allgemeinen Anhang machen in welchen man einfach seine Quellen
(zb Bücher und Internetseiten) auflistet?
beides ist möglich, es muss sich aber im Text an entsprechender Stelle ein Hinweis auf die jeweilige Quelle befinden, vgl.
_ Fußnoten / Anmerkungen
In Abhängigkeit von den Funktionen Ihres Textsystems können die Stellenbelege Ihrer Zitate, aber auch die Zitattexte selbst, wenn sie nicht in den Text selbst aufgenommen werden, weil sie etwa einen den Lesefluss störenden Umfang oder einen weiterführenden oder kont-
rären Gedanken enthalten, sodann Kommentierungen der Zitate oder auch Ausführungen zum Text, die assoziativ mit dem Text verbunden werden, biografische Notizen, historische Anmerkungen etc. in Fußnoten auf der jeweiligen Textseite erscheinen oder in einem an den Schluss des Textes gestellten „Anmerkungsapparat“ aufgelistet werden.
Auf die jeweilige Fußnote oder Anmerkung verweist eine fortlaufende Nummer, die an der entsprechenden Textstelle (z.B. hinter das Abführungszeichen eines Zitates) hochgestellt wird 1 oder als Klammerausdruck (1) folgt.
Ein Zitatbeleg hat in der Fußnote dieselbe Form wie in der Bibliografie (s. dort) am Textende. Erforderlich ist allerdings zusätzlich die genaue Seitenangabe des zitierten Textes._
In Büchern wird doch eine allgemeine Quellenangabe am Ende
gemacht, also nicht auf Einzelnes eingegangen.
Hallo, Robert,
was Du meinst, ist wahrscheinlich die Liste der verwendeten Quellen. Das enthebt dich nicht der Pflicht, Zitate im Text als solche kenntlich zu machen und zu belegen. Du kannst allerdings dann in den Fußnoten auf die Literaturliste verweisen.
was Du meinst, ist wahrscheinlich die Liste der verwendeten
Quellen. Das enthebt dich nicht der Pflicht, Zitate im Text
als solche kenntlich zu machen und zu belegen. Du kannst
allerdings dann in den Fußnoten auf die Literaturliste
verweisen.
Hallo Eckard,
Genau die meine Ich auch
Also meine Frage bezog sich nicht auf Zitate, sondern lediglich auf Inhalte. Die kann man also in solch ein Verzeichnis am Ende aufliste und muss nicht jedes einzeln erläutern?
Inhalte: Die kann man also in solch ein
Verzeichnis am Ende aufliste und muss nicht jedes einzeln
erläutern?
das hängt wohl auch davon ab, wie wissenschaftlich dein text, aufsatz, buch sein soll. ich vermute auch, dass es da in den verschiedenen fächern unterschiede gibt (bin mir aber keineswegs sicher). in geschichte z.b. kommst du nicht drumrum für jede behauptung die du aufstellst, und die nicht deine eigene ist, eine quellenangabe zu machen, so dass es für den leser nachvollziehbar und prüfbar ist (und auch die möglichkeit gibt einzelnen sachverhalten selbst intensiver nachzugehen). das gilt für zitate genauso wie inhaltliches.
ich arbeite gerade an einem thema, da sind die fußnoten die ich in der sekundärliteratur finde, überhaupt das hilfreichste an den büchern.
es geht mir nicht darum wie welcher Professor das vorschreibt, sondern wie das rechtlich geregelt ist? Gibt es dafür Regelungen wenn man zb ein Buch rausbringt oder in einer Zeitschrift etwas veröffentlicht?
ich wüsste nicht, dass dies rechtlich genau vorgeschrieben wäre (da müsste man aber vielleicht Christian aka exec zur genauen legalen Aufklärung beiziehen… ).
Grundsätzlich gilt, wenn Du mehr als in zwei oder drei Sätzen aus einer Quelle paraphrasierst, musst das in einer Art gekennzeichnet sein. Das muss nicht immer in einer Fussnote erfolgen, sondern kann auch ein simples „XYZ sagt dazu, dass…“ sein.
es geht mir nicht darum wie welcher Professor das vorschreibt,
darum geht’s mir durchaus auch nicht, sondern darum was sinn macht. ein aufsatz mit genauen quellenangaben (zu den jeweiligen aussagen)ist schlicht und ergreifend wesentlich nützlicher für den leser als einer der am ende nur ne lange liste hat.
wenn’s dir nur um die rechtliche situation geht, dann weiss ich allerdings auch nicht wie’s aussieht. sorry, wenn ich dich missverstanden hab.
gruß kati
Hallo Katharina,
sondern wie das rechtlich geregelt ist? Gibt es dafür
Regelungen wenn man zb ein Buch rausbringt oder in einer
Zeitschrift etwas veröffentlicht?
macht. ein aufsatz mit genauen quellenangaben (zu den
jeweiligen aussagen)ist schlicht und ergreifend wesentlich
nützlicher für den leser als einer der am ende nur ne lange
liste hat.
Stimmt, von der warte her habe ich das noch gar nicht gesehen! Aber mir ging es wirklich um die rechtliche Gegebenheit.
hab noch ein bisschen drüber nachgedacht und in ein paar zeitschriften geblättert. in den aufsätzen von „Geo-Epoche“ wird auch auf fußnoten verzichtet. da das eigentlich eine seriöse zeitschrift ist, nehme ich an, das es rechtlich schon in ordnung ist. selbst bei zitaten, gibt es keinen formellen literatur- oder quellennachweis (nur einen hinweis im text, z. b.: „…“ schrieb oder sagte sowiso.).
bei den verwendeten abbildungen werden allerdings am ende angaben darüber gemacht wo sie her kommen.
gruß von kati
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