Quellensteuer als Grenzgänger

Hallo zusammen,

ich habe im Jahr 2018 die ersten 3 Monate nicht gearbeitet und im April angefangen zu arbeiten in Liechtenstein (noch in Deutschland gemeldet).

Die Monate Mai bis Dezember war ich in der Schweiz gemeldet (da Liechtenstein sehr restriktiv mit Aufenthaltsbewilligungen ist) und habe dafür bereits meine Steuern bezahlt.

Für den April muss ich also in Deutschland eine Steuererklärung abgeben und bin dabei leider etwas überfordert.

Mir wurde eine Quellensteuer vom Lohn im besagten Monat April abgezogen. Dazu habe ich von den liechtensteiner Behörden erfahren, dass mir dieser Betrag von den deutschen Steuerbehörden angerechnet wird.

Von den deutschen Behörden wurde mir gesagt, dass ich die Anlage N AUS auszufüllen habe, für nichtselbstständige Arbeit im Ausland. So weit so gut.

Wo ich Probleme habe, ist, in welcher Zeile ich die Angaben jew. eintragen muss. Also die bereits entrichtete Quelllensteuer, das zu versteuernde Einkommen im April und - womöglich - auch eine Zeile, in der ich das übrige Jahreseinkommen von Mai bis Dez einzutragen habe zwecks Progressionsvorbehal?

Ich hoffe, jemand von euch ist fit auf diesem Gebiet und kann mir da weiterhelfen.

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüsse
Pal

Hallo!

Nun kommt es darauf an, ob dadurch deine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland geendet hat oder nicht. Das ist unabhängig von der Meldeanschrift (sonst würde ich mich auch einfach abmelden und dadurch steuerfrei leben), sondern abhängig von Wohnsitz und Aufenthalt.

Gehstu Steuerberater. Der guckt auf deinen Lohnzettel, dann nennt er dir einen Preis und dann erstellt er dir deine Erklärung.

Schöne Grüße!