Quellensteuer bei Dividenden von US-Unternehmen

Hallo,

ich habe mal im letzten Jahr aufgeschnappt, daß die Dividenden von US-Unternehmen ab 2002 nicht mehr mit 15%, sondern mit 30% Quellensteuer belegt werden, es sei denn, man stellt einen entsprechenden Antrag, daß man dies nicht will (Wer will das schon :smile:).
Stimmt das, oder bin ich da einer Fehlinformation aufgesessen? (wenn möglich ein Link zu einem entsprechenden Artikel?)
Wie und wo ist ggf. ein solcher Antrag zu stellen?

Vielen Dank

Euer unwissender

Klausi aus Berlin

Hi,

vorausgesetzt, daß sich seit 8.4.2001 nichts geändert hat, sollte die Lektüre dieses Artikels alle wesentlichen Informationen vermitteln:
http://www.welt.de/daten/2001/04/08/0408fi245992.htx

Gefunden mit
http://www.google.de/search?hl=de&q=quellensteuer+us…

:wink:

Gruß
Christian

Danke Christian, das hat mir sehr geholfen!

Viele Grüße

Klausi aus Berlin

Hi Klaus,

ich habe mal im letzten Jahr aufgeschnappt, daß die Dividenden
von US-Unternehmen ab 2002 nicht mehr mit 15%, sondern mit 30%
Quellensteuer belegt werden, es sei denn, man stellt einen
entsprechenden Antrag, daß man dies nicht will (Wer will das
schon :smile:).
Stimmt das, oder bin ich da einer Fehlinformation aufgesessen?
(wenn möglich ein Link zu einem entsprechenden Artikel?)
Wie und wo ist ggf. ein solcher Antrag zu stellen?

Die US-Quellensteuer auf Dividenden aus US-Papieren beträgt schon seit Jahren 30%. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens wird für deutsche Privatleute dieser Satz auf 15% reduziert.

Seit Anfang 2001 gelten von Seiten des IRS (amerikanische Steuerbehörde) aber rigidere Nachweispflichten. Du mußt normalerweise anhand eines W-8BEN Formulares (muß Deine Bank Dir besorgen und ausgefüllt bei Deinen Depotunterlagen aufheben) nachweisen, daß Du nicht Amerikaner bist. Falls Du die Erträge auf ein Firmenvermögen erhälst, mußt Du bei der Bank ein anderes Formular (W-8IMY oder W-8ECI) einreichen.

Das Formular muß am Tag der Dividendenzahlung bei der Bank vorliegen, sonst müssen die die vollen 30% an das IRS überweisen. Es gibt jedoch für Deutschland noch eine Sonderreglung, die den Banken glaubt, daß sie Ihre Kunden als deutsche Privatpersonen kennen und dafür bürgen (KYC = Know your Customer). Dann dürfen sie nur den verringerten Steuersatz abziehen.

Du solltest Dich aber umgehend darum kümmern, da eine rückwirkende Rückerstattung der einbehaltenen US-Quellensteuer mit einem enormen Aufwand verbunden ist (Konsulatsbesuch, besorgen einer US-Steuerzahlernummer, Vollständige US-Steuererklärung und das bis spätestens Mitte März des Folgejahres).

Ciao

Uwe

Hi,

zur Not kannst Du die Formulare auf den Seiten der Amreikanischen Steuerbehörden (google hilft) auch als pdf.Files downloaden.

Du mußt

normalerweise anhand eines W-8BEN Formulares (muß Deine Bank
Dir besorgen und ausgefüllt bei Deinen Depotunterlagen
aufheben)

Wo steht denn das?

Als Banker in Kaiserslautern hab ich natürlich Kunden, die unter dem direkten Einfluss der US-Steuern liegen, aber auch hier sind es nur wenige, die ein W8, W8BEN und wie sie alle heißen brauchen.
Wenn, dann ist es m.E. deren Sache, sich die Formulare zu besorgen.
Wenn ich jetzt einen Bürger aus Sri Lanka habe, kümmere ich mich ja auch nicht um die Beschaffung seiner Steuerunterlagen.

Die Sache trifft ja primär nur US-Bürger und deren Finanzbehörde.

Als deutscher Privatanleger ist die Sache ja normalerweise eh irrelevant für Dich.

Grüße

Uwe

Auch Hallo,

zur Not kannst Du die Formulare auf den Seiten der
Amreikanischen Steuerbehörden (google hilft) auch als
pdf.Files downloaden.

Stimmt.

Du mußt

normalerweise anhand eines W-8BEN Formulares (muß Deine Bank
Dir besorgen und ausgefüllt bei Deinen Depotunterlagen
aufheben)

Wo steht denn das?

Das steht erst mal nirgends, denn die Bank muss keinen US Quellensteuerstatus (PAI oder QI) an anstreben.
Da aber dann bei Kunden so was anfallen würde und dazu gehören auch alle bei denen keine ausreichende Legitimation da ist, läuft Sie gefahr Kunden zu verärgern und zu verlieren.
Also wir Sie zumindest den PAI Status anstreben und hat daher diese Formulare da zu haben.

Als Banker in Kaiserslautern hab ich natürlich Kunden, die
unter dem direkten Einfluss der US-Steuern liegen, aber auch
hier sind es nur wenige, die ein W8, W8BEN und wie sie alle
heißen brauchen.
Wenn, dann ist es m.E. deren Sache, sich die Formulare zu
besorgen.

Das ist also euer Kundenservice… :wink:

Wenn ich jetzt einen Bürger aus Sri Lanka habe, kümmere ich
mich ja auch nicht um die Beschaffung seiner Steuerunterlagen.

Stimmt, ich kann es auch nicht verstehen wie der Internal Revenue Service so viel Macht haben kann. Aber es ist nun mal so

Die Sache trifft ja primär nur US-Bürger und deren
Finanzbehörde.

Ne… sämtliche möglicherweise US-steuerpflichtige sind betroffen.

Als deutscher Privatanleger ist die Sache ja normalerweise eh
irrelevant für Dich.

In der Theorie hört sich der Satz gut an. In der Praxis sieht das so aus:

Eine nicht ausreichende Legitimation würde das W8, W9 und Co. Zeug schon notwendig machen.
Juristische Personen brauchen das sowieso.

Eine nicht ausreichede Legitimation ist z.B. eine Geburtsurkunde. D.H. eigenlich benötigst du W8-BEN für alle Depots von Minderjährigen bei denen kein Kinderausweis als Legitimation vorliegt.
Die ganzen alte persönlich bekannt Konten will ich gar nicht weiter erwähnen.

Unter die Juristischen Personen fallen dann auch sämtliche Vereine und Investmentclubs…

Und als Amerikander der nicht in den USA steuerpflichtig ist brauchst du das sowieso.

Gruß Ivo

Hi Uwe,

zur Not kannst Du die Formulare auf den Seiten der
Amreikanischen Steuerbehörden (google hilft) auch als
pdf.Files downloaden.

Das und die Hilfestellung beim Ausfüllen halte ich für einen normalen Kundenservice.

Du mußt
normalerweise anhand eines W-8BEN Formulares (muß Deine Bank
Dir besorgen und ausgefüllt bei Deinen Depotunterlagen
aufheben)

Wo steht denn das?

Ersteres siehe oben.

Die Aufbewahrungs- und Vorlagepflicht bei der Wirtschaftsprüfung ist im QI-Agreement (QI = Qualified Intermdiary) festgelegt. Sollte die Bank kein QI-Agreement unterschrieben haben, dann muß sie die vollen Quellensteuer ohne Abzug gemäß eines DBA abziehen und an das IRS überweisen.

Als Banker in Kaiserslautern hab ich natürlich Kunden, die
unter dem direkten Einfluss der US-Steuern liegen, aber auch
hier sind es nur wenige, die ein W8, W8BEN und wie sie alle
heißen brauchen.

Falls die Wirtschaftsprüfer im Nachhinein Euer Handling der KYC-Rules absegnen, kann es klappen. Wenn ich ein Kundenberater wäre, würde ich meine Kunden aber rechtzeitig informieren, damit sie im nächsten Jahr nicht zur Konkurrenz wechseln, die eine bessere Beratung bietet:wink:

Wenn, dann ist es m.E. deren Sache, sich die Formulare zu
besorgen.
Wenn ich jetzt einen Bürger aus Sri Lanka habe, kümmere ich
mich ja auch nicht um die Beschaffung seiner Steuerunterlagen.

Man sollte Ihn aber informieren, wenn sich so wichtige Änderungen ergeben.

Die Sache trifft ja primär nur US-Bürger und deren
Finanzbehörde.

Nein! Es betrifft jeden Anleger, der Erträge aus US-Geschäften und Anlagen hat. Falls US-Bürger ein Depot bei Euech haben, dann wird es noch aufwändiger, das in Eurem aus ordnungsgemäß abzuwickeln (W9, 1099 in mehrfacher Ausfertigung, Erträge aus Verkäufen…)

Als deutscher Privatanleger ist die Sache ja normalerweise eh
irrelevant für Dich.

Leider falsch. Wichtig ist, daß ich mir eine Bank suche, die die Verfahren gemäß des QI ordnungsgemäß befolgt. Dazu gehört auch eine ordnungsgemäße Schulung der Mitarbeiter, vom Kundenberater bis zum Back Office Mitarbeiter.

Ich tippe, daß es Mitte bis Ende 2002 zum großen Eklat kommen wird, wenn das IRS durch die Wirtschaftsprüfer mitbekommt, wie viel bei den deutschen Banken falsch abgerechnet wurde und wie viele Kundendepots nicht ordnungsgemäß dokumentiert worden sind. Auf die Banken werden da bestimmt hohe Steuernachforderungen kommen. Viel Spaß beim Nachfordern beim Anleger.

Grüße

Uwe

Grüße zurück.

Uwe

P.S.: Gestern haben wir mit den Tests unserer neuen Programme zu diesem Thema begonnen. Das Thema ist so komplex, daß nur einer unserer Kunden (deutsche Landesbanken und auch Privatbanken) zu einer Stellungnahme zu meinen Spezifikationen in der Lage war. Die restlichen hofften, daß es wohl laufen wird.

Hi,

Also wird Sie zumindest den PAI Status anstreben und hat daher
diese Formulare da zu haben.

Gehe mal davon aus, dass das meist auch der Fall ist, wobei ich mir der Taatscasche bisher nicht bewußt war, dass die Bevoratung mit Vordrucken hier zwingend ist.

Das ist also euer Kundenservice… :wink:

Wie gesagt, wir sind keine Hilfseitreiber für den amerikanischen Fiskus.

Wenn ich jetzt einen Bürger aus Sri Lanka habe, kümmere ich
mich ja auch nicht um die Beschaffung seiner Steuerunterlagen.

In der Theorie hört sich der Satz gut an. In der Praxis sieht
das so aus:

Eine nicht ausreichende Legitimation würde das W8, W9 und Co.
Zeug schon notwendig machen.

Sehe ich auch so …

Juristische Personen brauchen das sowieso.

…und das sowieso :smile:

Eine nicht ausreichede Legitimation ist z.B. eine
Geburtsurkunde. D.H. eigenlich benötigst du W8-BEN für alle
Depots von Minderjährigen bei denen kein Kinderausweis als
Legitimation vorliegt.

Wer aber legt so ein Depot an? Ich denke mal, dass das heute keiner mehr macht, also tritt das Problem praktisch kaum auf.

Die ganzen alte persönlich bekannt Konten will ich gar nicht
weiter erwähnen.

Gibt es zumindest bei uns nicht, da wir solche Sachen mittlerweile komplett eingeholt haben.

Unter die Juristischen Personen fallen dann auch sämtliche
Vereine und Investmentclubs…

Klar, die weise ich ja auch darauf hin.

Und als Amerikander der nicht in den USA steuerpflichtig ist
brauchst du das sowieso.

Die natürlich auch.

Ich denke, wenn man seine Unterlagen (inklusive Legitimationen) auf dem neuesten Stand hat, werden kaum Probleme auftreten. Ich habe im letzten Jahr gereade ein W8Ben benötigt (bei über 100 Neudepots) - ist doch auch was, oder ?

Grüße

Uwe

Gruß Ivo

off topic
Hi,

Nein! Es betrifft jeden Anleger, der Erträge aus US-Geschäften
und Anlagen hat. Falls US-Bürger ein Depot bei Euech haben,
dann wird es noch aufwändiger, das in Eurem aus ordnungsgemäß
abzuwickeln (W9, 1099 in mehrfacher Ausfertigung, Erträge aus
Verkäufen…)

Nur nochmal kurz dazu. Wenn Du eine gute Datenbak mit anerkannten Legitimationen Deiner Kunden hast, kommt es kaum zu Problemen (wer natürlich p.b. Depots oder irgendwelche Führerscheinkopien hat, hat selbst Schuld *gg*)

Als deutscher Privatanleger ist die Sache ja normalerweise eh
irrelevant für Dich.

Leider falsch. Wichtig ist, daß ich mir eine Bank suche, die
die Verfahren gemäß des QI ordnungsgemäß befolgt. Dazu gehört
auch eine ordnungsgemäße Schulung der Mitarbeiter, vom
Kundenberater bis zum Back Office Mitarbeiter.

Naja, siehe oben…

Uwe

P.S.: Gestern haben wir mit den Tests unserer neuen Programme
zu diesem Thema begonnen. Das Thema ist so komplex, daß nur
einer unserer Kunden (deutsche Landesbanken und auch
Privatbanken) zu einer Stellungnahme zu meinen Spezifikationen
in der Lage war. Die restlichen hofften, daß es wohl laufen
wird.

Die RLP wars sicher nicht *ggg*

Grüße

Uwe