Quellensteuer Dividende Norwegen DBA

Hallo,

von der 25%igen Quellensteuer in Norwegen kann man ja als Deutscher 10 % in Norwegen und die restlichen 15 % per Steuererklärung in D gem. DBA zurückfordern.

Da es meist länger dauert, bis die Abrechnung aus Norwegen kommt, ist gewöhnlich die Steuererklärung für das entsprechende Jahr schon abgegeben.

Meine Frage: Kann man die Differenz dann einfach im Jahr der Gutschrift aus Norwegen in der Steuererklärung mit angeben oder ist für eine spätere Gutschrift Voraussetzung, dass man die Steuererklärung des ursprünglichen Dividendenjahres unter Vorbehalt abgibt?

Ich hoffe, ihr wisst was ich meine. Sind leider recht verschachtelte Sätze geworden.

Vielen Dank für die Hilfe und schönen Gruß

Ejaculatio praecox, wie soll man da helfen? Leute, die Ihre Steuererklärung abgeben, obwohl die Besteuerungsgrundlagen noch nicht ermittelbar sind, die bescheißen entweder das Finanzamt oder sich selbst.

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In dem Fall sich selbst.
Allerdings sind auch Fristen zu beachten. Also wäre die einzige Lösung gewesen, eine Erklärung unter Vorbehalt abzugeben?

Du kannst keinen Vorbehalt feststellen, das kann nur das Finanzamt. Man wartet einfach ab, irgendwann innerhalb der 1 Monate wird man doch wohl die Bankbescheinigung erhalten. Im Zweifel beantragt man Fristverlängerung.

Es ging spezifisch um den im Titel angegebenen Sachverhalt im Bezug auf das DBA mit Norwegen.
Das FA wünscht einen Nachweis über die Erstattung aus Norwegen. Diese dauert jedoch durchschnittlich 9-12 Monate.
Und wenn man keine Millionen zurückfordert, fasst man üblicherweise 2-4 Jahre zusammen, um die relativen Kosten der Bank für die Umrechnung NOK/€ zu reduzieren.
Sicher kennst Du Dich steuerlich aus, aber allgemeine Aussagen, die aus meiner Sicht nicht umsetzbar sind, helfen mir halt nicht weiter. Es ging wirklich um den konkreten o.a. Sachverhalt.

Ja und? Wenn du deine Einkünfte noch nicht ermitteln kannst, kannst du keine Einkommensteuererklärung abgeben. Wenn du es trotzdem tust, Pech. Eine Änderungsnorm greift jedenfalls nicht, weil es zwar neue Tatsachen sein mögen, das späte Bekanntwerden aber dir anzulasten ist.

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