Quellensteueranrechnung auch wenn dt. Steuer null?

Hallo,

wird die ausländische Quellensteuer auch dann vom deutschen Finanzamt erstattet, wenn der Steuerpflichtige im Inland unterhalb des steuerlichen Freibetrages liegt und somit tatsächlich gar keine dt. Steuer zu zahlen hat (oder gleich eine NV-Bescheinigung hatte und gar keine Abgeltungssteuer abgeführt wurde)? In dem Fall würde ja das deutsche Finanzamt draufzahlen, weil die Quellensteuer sozusagen auf „nichts“ angerechnet würde und damit etwas erstattet werden müßte, was zuvor gar nicht (zu viel) kassiert wurde.

MfG

Ich nehme an, in diesem Fall gibt es nichts zurück
… sprich, ich gehe davon aus, daß es so ist, daß man in diesem Fall nichts vom deutschen Finanzamt erstattet bekommt, daß sich also auf diese Weise keine „negative Steuerschuld“ ergeben kann, sondern daß man damit auf den gezahlten und nicht im Ausland erstattungsfähigen Quellensteuern sitzen bleibt, d.h. diese auch nicht vom Quellenland zurückholen kann, da diese Steuern zwar mangels zu zahlenden inländischen Steuern nicht angerechnet werden, jedoch prinzipiell anrechenbar sind. Man hat dann tatsächlich mehr Steuern bezahlt, als man das nach deutschem Recht eigentlich müßte. Auch eine Übertragung des nicht genutzten Anspruchs ins Folgejahr wird wohl nicht möglich sein.

Quellen: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Abzugsverf…
Absatz „keine deutsche Steuer“
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/14/050/1405039.pdf
Seite 4, Absatz Frankreich.
Auch in diesem aktuellen Urteil hieß es:
http://pressemitteilung.ws/node/241603
„Ausländische Quellensteuer nur anrechenbar auf positive Kapitalerträge“.

MfG
immerso