Quereinsteiger bei der Polizei

… mittlerer-gehobener Dienst?!

Hallo Leute,

ich bin gelernter Versicheurngskaufmann. War vor meiner Ausbildung 2 Jahre bei der Bundeswehr. Nach der Ausbildung 3 Jahre selbständig tätig als Versicherungsvermittler. Nun weiterhin 2 Jahre als Versicheurngsangestellter tätig.

Mich reizte schon immer der Dienst bei der Polizei. Meine Frage ist nun, ob man als Quereinsteiger bei der Polizei sich integrieren kann, oder nur mit Ausbildung etc?!

Hat da jmd Erfahrung mit, oder kennt die Voraussetzungen usw?!

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruß
Andy

Hallo, Herr Andy,
ich kann nur für die nordrhein-westfälische Polizei eine Aussage machen. Nach meinem Kenntnisstand muss Abitur sein, Höchstalter ist 37. Wenn es sich um ein anderes Bundesland handelt, bitte dort nachfragen.

Jede Polizeibehörde hat sogenannte Einstellungsberater. Dort kann man einen Termin vereinbaren und sich beraten lassen.

Viel Erfolg,
mit freundlichen Grüßen
W. Görtz

Die Polizei bietet eine Vielzahl an Beschäftigungsmöglichkeiten siehe Stellenausschreibungen der Polizeien der Länder (Internetportale der Länderpolizeien), oft setzen diese Stellenausschreibungen fundierte Kenntnise, welche innerhalb eines Studiums erworben wurden, voraus.
Stellen, welche sich auf verwaltungstechnische Aufgaben beziehen, habe ich im Internet auch schon wahrgenommen.

In deinem Fall- du interessiert dich für den Beruf des Polizeivollzugsbeamten - ist es sinnvoll sich für eine AUSBILDUNGSSTELLE bei einer der Länderpolizeien zu bewerben.
Solltest du das Abitur oder Fachabitur erlangt haben, so ist es ratsam, sich für ein STUDIUM bei einer der Länderpolizei zu bewerben.

Studium und Ausbildung bei der Polizei sind sehr spezifisch, hier wird polizeirelevanter Lehrstoff vermittelt um diesen später in der Praxis sicher anwenden zu können.Wenn du eine solche Ausbildung absolvierst ist dies in diesem Sinne kein Quereinstieg, sondern eine weitere reguläre Ausbildung/ Studium die dich zu dieser Berufsausübung (Polizist / Polizeivollzugsbeamter),befähigt.

Voraussetzungen varieren, lies einfach die EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN auf der Homepage des jeweiligen Bundeslandes der Länderpolizei.

Viel Erfolg