Quereinstieg zur Medizin(FernUni zur PräsenzUni)

Hallo!!
Ich bin gerade angefangen, Rechtswissenschaft/Jura auf Fernbasis zu studieren (NC lag bei 2,3), möchte aber sehr gerne Medizin studieren. Habe mich nur zuerst gegen Medizin entschieden, da dies ja logischerweise nicht auf Fernebene möglich ist und ich aus versch. Gründen nicht zu Hause ausziehen konnte. Das ist nun jedoch soweit geklärt. Ist es nun leicht möglich, von der FernUni zu einer PräsenzUni zu wechseln?Was für eine Rolle spielt der NC bei so einem Quereinstieg? Der NC bei Medizin ist ja deutlich höher als bei Jura - hat man denn größere Chancen, einen Medizinstudienplatz über den Quereinstieg zu bekommen, auch wenn man den NC für Medizin nicht erfüllt? Würde mich sehr über Antwort freuen!Ich danke euch!!

Hallo, Was du vorher studiert hast ist für die Medizinbewerbung ziemlich irrelevant. Es kann allerdings Problematisch sein, da dir die Jurasemester nicht als Wartesemester anerkannt werden (wie so ziemlich alles was man vorher an einer Uni macht), wenn es eine andere Art Schule wär, dann sind die chancen das als Wartesemester zu bekommen besser.
Ansonsten gibt es beim (nicht mehr ganz so) „Neuen Verfahren“ der ZVS die Regelung, dass 20% der Plätze über den NC verteilt werden, 20% über Wartesemester und 60% über hochschuleigene Verfahren. Dies kann wiederum heißen, dass diese Plätze über die ZVS verteilt werden (wenn die Uni die ZVS dafür in Anspruch nimmt), oder man in eine Rangordnung einsortiert wird nach unterschiedlichen Kriterien je nach Hochschule (einige interessiert nur der NC, andere möchten auch an erster Stelle des Ortswunsches stehen, wieder andere möchten Auswahlgesprääche führen etc.) Mehr Infos wie es genau an deiner Wunschuni aussieht findest du erstens auf den Seitend er ZVS udn 2. auf den Seiten der Uni.
Und gibt IMMER mindestens einen Ortswunsch an, besser fülle alle Ortswunschmöglichkeiten, sonst landest du nämlich in den Haufen, wo nur die 20% NC oder 20% Wartezeit gelten.

Es ist ein Gerücht, dass Wartesemester den NC „drücken“, man wird in beide Listen eingetragen.

Und Zweitstudienbewerber (haben eine Sonderquote, neben alleinerziehenden Müttern, Berufssoldaten, Behinderten uä. Fällen, die werden vor allen anderen Listen verteilt, sofern es nicht mehr als 1% aller Bewerber sind) meint nicht Abbrecher, sondern jene die bereits ein volles Studium abgeschlossen haben. Sorry for that.

Gruß Susanne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]