Quietschende Taste und ein Handyvertrag

Hallo ihr lieben,

stellen wir mal vor, jemand hat sich ein Handy (N96 von Nokia, im November 2008) in kombination mit einem Vertrag gekauft.
Doch nach drei Wochen fängt die „5-Wege-taste“ an zu quietschen.
Dann wurde diese Taste repariert, und sie quietscht wieder nach 3 Wochen.
Nun sagt der Herr im NokiaShop, dass dies auch die nächsten Male auftreten werden wird (also quasi in einem 3 - 5 Wochen intervall)…
Müsste sich der Besitzer dieses Handys dies gefallen lassen?
-> Es beeinträchtigt zwar nichts Grundlegendes, jedoch erwartet man doch vom „Spitzenmodell“ und einem 699EUR (UVP NOKIA) teurem Handy was anderes…

Es geht auch nciht an, ein mal im Monat das Handy für 5 Tage in die Reperatur zu geben…

Was würdest Ihr dazu meinen?

Vielen Dank schon mal :smile:

Hallo!

Dein Posting war schon mal ein guter Anfang. Wenn Nokia das liest, wird die Firma hoffentlich erkennen, dass der Schaden der ihr durch solche peinlichen Veröffentlichungen im Internet entsteht, größer ist, als der Verlust eines einzelnen Handyvertrages.

Sag dem Verkäufer das.

Meine Meinung ist: Eine Taste, die nur 5 Wochen hält, darf bei einem so teuren Handy nicht sein.

Grüße

Andreas

Hallo,

Meine Meinung ist: Eine Taste, die nur 5 Wochen hält, darf bei
einem so teuren Handy nicht sein.

deine Meinung in allen Ehren. Nur ist diese nicht relevant. Anwendbar wäre hier BGB § 434 (Sachmangel)

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

Gruß

S.J.

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Na ja, na ja, na ja.

Sachmangel = Abweichung der Ist- von der Soll-Beschaffenheit; vorrangig entscheidet Vereinbarung, auch konkludent. Dass die Tasten nicht quietschen, halte ich doch für selbstverständlich und daher ohne weitere Worte für vereinbart, jedenfalls und ganz besonders bei einem so teurem und auch noch neuem Handy.

Gefahrübergang = Quietschen ist offensichtlich im Gerät angelegt. Der Verkäufer sagt, dass das bei diesem Modell immer auftritt.

Ob man nun wirklich einen Sachmangel darin sehen kann, lasse ich mal offen, aber das so apodiktisch von der Hand zu weisen, halte ich für eher gewagt.

Levay

Hallo!

Kompliment für deinen Humor!

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie…

… eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art
üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten
kann.

Ja, was kann man von einem Nokia-Handy erwarten?

Sehr treffend!

Lachende Grüße

Andreas

Na ja, na ja, na ja.

Ob man nun wirklich einen Sachmangel darin sehen kann, lasse
ich mal offen, aber das so apodiktisch von der Hand zu weisen,
halte ich für eher gewagt.

Hallo,

habe ich ja auch bewusst nicht getan. Ich wollte vielmehr klarstellen, dass das Bauchgefühl hier eben nicht entscheidend ist. Mit Fällen wie diesen habe ich in der Vergangenheit reichlich zu tun gehabt. Das stellen sich Fragen nach den technischen Möglichkeiten, den individuellen Anforderungen und vergleichbaren Produkten. Ein Selbstgänger ist so etwas mitnichten, weder für den Kläger, noch für den Beklagten. Nicht alles was störend ist, ist auch ein Mangel.

Die Aussage „Eine Taste, die nur 5 Wochen hält, darf bei einem so teuren Handy nicht sein.“ zeugt m.E. nicht von großem Sachverstand. Insbesondere da es einen Unterschied zwischen „halten“ und „quietschen“ gibt.

Gruß

S.J.

Hallo,

Ja, was kann man von einem Nokia-Handy erwarten?

Sehr treffend!

Lachende Grüße

da gibt es gar nichts zu lachen, denn die Frage ist völlig korrekt. Was kann man erwarten? Das wird im Zweifelsfall unter Zurhilfenahme eines Sachverständigen vor Gericht entschieden. Es gibt technische Einschränkungen, die vom Käufer hinzunehmen sind und keinen Mangel darstellen. Einige wenige Beispiele:

-Windgeräusche oder Amaturenklappern bei PKW
-Pixelfehler bei LCD Monitoren
-Lüftergeräusche bei Blu-Ray Playern und DVD Rekordern
-Aussetzer bei IP-Telefonie
-Ausbleichen der Farbe bei Kleidung
-etc.

Das sind alles Dinge, die technisch bedingt sind und vom Verbraucher hingenommen werden (müssen). Ich habe schon etliche Verfahren begleitet, in denen es um derartige Fragen ging. Die Aussage „Eine Taste, die nur 5 Wochen hält, darf bei einem so teuren Handy nicht sein“ mag einer individuellen Meinung entsprechen, eine rechtliche Grundlage sehe ich dafür nicht. Wie lange etwas zu „halten“ hat, ist im übrigen im deutschen Recht überhaupt nicht geregelt.

Gruß

S.J.

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Hallo!

da gibt es gar nichts zu lachen.

Doch! Sehr viel sogar! Besonders vor Gericht! Nur nicht für Nokia!

Stell dir doch mal vor, ein Gutachter würde vor Gericht bestätigen, dass Käufer von Nokia quietschende Tasten hinnehmen müssen! Wenn das in die Zeitung kommt! Aua!

Noch mehr lachend…

Grüße

Andreas

habe ich ja auch bewusst nicht getan. Ich wollte vielmehr
klarstellen, dass das Bauchgefühl hier eben nicht entscheidend
ist.

Dann nehme ich alles zurück :smile:

Die Aussage „Eine Taste, die nur 5 Wochen hält, darf bei einem
so teuren Handy nicht sein.“ zeugt m.E. nicht von großem
Sachverstand.

Damit kann ich leben. Es war nie mein Ziel, deinen Sachverstand in Sachen Handytastenquietschen zu erreichen. Ich bin schon zufrieden, wenn ich bei Gewährleistungsfrage mithalten kann :wink:

Levay