Quittierung der Kündigung

Hallöchen.

Folgendes Szenario:

Ein Vorgesetzter teilt einem Mitarbeiter mündlich mit, dass jener gekündigt sei.
Zusätzlich zu dieser mündlichen Mitteilung händigt er dem MA ein Schreiben aus, welches die eben getroffene mündliche Aussage schriftlich fixiert.

Dann fordert er den Mitarbeiter auf, den Erhalt des Schreibens auf einem Formblatt per Unterschrift zu quittieren.

Welche Auswirkungen hat es, wenn der MA sich einfach weigert, diese Quittung zu unterschreiben?

Gruß,
Michael

Hi!

Welche Auswirkungen hat es, wenn der MA sich einfach weigert,
diese Quittung zu unterschreiben?

Keine - dann holt der Ag sich den ein oder anderen Zeugen (bevorzugt Betriebsrat) dazu und überreicht die Kündigung.

Es ändert nichts.

VG
Guido

Materiellrechtlich hat die Weigerung, den Empfang der Kündigung zu quittieren, keinerlei Bedeutung. Die Kündigung ist zugegangen und damit wirksam, vgl. § 130 BGB. Zur Beweisfrage hat sich mein Vorredner schon hinreichend geäußert.