Quittung durch nicht gewerbliche Verkäufer

Hallo,
ich als Unternehmer kaufe ab und zu mal gebrauchte Artikel von nicht gewerblichen Verkäufern bei ebay.
Dass ich keine Vorsteuer geltend machen kann ist klar.
Aber ich wünsche mir regelmäßig vom Verkäufer, dass er mir eine einfache Quittung ausstellt, damit ich einen Beleg habe, den ich abheften kann.
Relativ häufig bekomme ich darauf die Antwort, dass man ja Privatmann sei, dass das gebraucht sei, ob ich denn nicht lesen könnte, dass man deswegen ja keine Quittungen austellen dürfe, und und und.

Ich drucke dann die Zahlungsabwicklung aus und hoffe, dass das in der Steuerprüfung anerkannt wird.

Aber mal im Ernst:
Es darf doch jeder eine Quittung ausstellen.
Auf WUnsch des Käufers muss es doch auch gemacht werden - oder gilt der BGB §368 nicht?
Und negative Folgen (Steurpflicht für den Verkäufer) hat das doch auch nicht?

Ich bitte um ein paar klärende Worte.

Eine ähnliche Anfrage im Steurbrett bezieht sich auf einen anderen Aspekt dieses Sachverhaltes - m.E. kein Doppelposting.

Danke,

Carsten

Hallo Carsten,

Ich drucke dann die Zahlungsabwicklung aus und hoffe, dass das
in der Steuerprüfung anerkannt wird.

Es darf doch jeder eine Quittung ausstellen.
Auf WUnsch des Käufers muss es doch auch gemacht werden - oder
gilt der BGB §368 nicht?
Und negative Folgen (Steurpflicht für den Verkäufer) hat das
doch auch nicht?

auch ein Privatverkäufer muss auf Wunsch eine Quittung ausstellen (aber ohne MWST). Negative Folgen hat das für den Verkäufer nicht. Ich kann mir vorstellen, das der eine oder andere befürchtet, dass er, wenn er eine Quittung ausstellt, zu einem gewerblichen Händler wird und außerdem eine Gewährleistung geben muss, was aber nicht der Fall ist.

Vorschlag: Wie wäre es, wenn Du den Verkäufer bittest, dem Artikel ein formloses Schreiben beizulegen? Hinein gehören Namen und Anschrift von Verkäufer und Käufer, Anzahl und Bezeichnung des verkauften Artikels, der Preis, Datum und Unterschrift, und der Hinweis, das der Artikel bezahlt wurde.

Z. B. "Hiermit stelle ich Ihnen für den Verkauf von [Anzahl und Artikelbezeichnung] [Betrag] Euro in Rechnung.

Zahlung dankend erhalten am [Datum]"

Datum/Unterschrift

Das sollte auch einer Steuerprüfung standhalten.

Grüße
Jeanine

Hallo,

Ich kann mir vorstellen, das der eine oder
andere befürchtet, dass er, wenn er eine Quittung ausstellt,
zu einem gewerblichen Händler wird…

Der eine oder andere wird das nicht zu unrecht befürchten. Gerade habe ich wieder einen Privatverkäufer gesehen, der (nach den Bewertungen) schon einige Zeit jede Woche 2-3 originalverpackete, unbenutzte Netbooks verkauft. Leute, die jede Woche mehrere Handys aus Vertragsverlängerungen verkaufen, gibt es zuhauf…

Cu Rene

Ich kann mir vorstellen, das der eine oder
andere befürchtet, dass er, wenn er eine Quittung ausstellt,
zu einem gewerblichen Händler wird…

Der eine oder andere wird das nicht zu unrecht befürchten.

Ich bekam gerade wieder so eine Antwort.

„Ich bin nicht gewillt, Ihnen irgendwas auszstellen. Sie hätten mich da auch mal vorher zu fragen müssen. Sie können ja gerne vom Kaufvertrag zurücktreten.“

Na, was soll’s. Vielleicht schicke ich dem zuständigen Finanzamt mal nen Hinweis, dass der gute Mann auffallend viel verkauft und interessanterweise keine Quittungen ausstellen will.

Hi xstrom

Na, was soll’s. Vielleicht schicke ich dem zuständigen
Finanzamt mal nen Hinweis, dass der gute Mann auffallend viel
verkauft und interessanterweise keine Quittungen ausstellen
will.

Dem Finanzamt ist eBay garantiert kein Unbekannter.

Regelmäßig verschwinden solche „fleißigen“ Privatverkäufer wieder von der Plattform. Warum nur?
Das fällt nur nicht auf, da immer wieder genügend Idioten nachrücken, die glauben mit eBay eine sichere Einnahmequelle gefunden zu haben.

Gruß
schatten

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Hallo!

Regelmäßig verschwinden solche „fleißigen“ Privatverkäufer
wieder von der Plattform. Warum nur?

Ja, warum nur? Komisch, nicht? Können wir uns gar nicht erklären…

Das fällt nur nicht auf, da immer wieder genügend Idioten
nachrücken.

Ja, so was! Werden die gar nicht alle?

Sternchen für diesen köstenlichen Lacher am Morgen.

Grüße

Andreas

Das fällt nur nicht auf, da immer wieder genügend Idioten
nachrücken.

Ja, so was! Werden die gar nicht alle?

Nein, das sieht man ja hier im Forum besonders deutlich.

Rumburak

2 „Gefällt mir“

Und negative Folgen (Steurpflicht für den Verkäufer) hat das doch auch nicht?

Also diesbezüglich wäre ich mir nicht so sicher. Denn wenn das zuständige Finanzamt, des Verkäufers, der Meinung ist das er zu viel mit eBay verdient, könnte ihm Schwarzhandel vorgeworfen werden.

Was das abheften angeht, würde ich dazu den Zahlungsbeleg (Kontoauszug o.ä.)mit abheften und die eBay - Rechnungen über das Geschäftskonto abwickeln.

Paule