Quittung einscannen + digital Unterschreiben = gültig?

Wenn man eine Quittung einscannt, um diese dann auf Tablet/Handy vom Kunden unterschreiben zu lassen, ist diese dann rechtskräftig oder braucht man dafür ein extra Programm?

Danke für Antworten

Ich nutze für die Auftragserteilung beispielsweise einen Link als Bestätigung über Lexoffice und zum anderen auch einfach ein Scan des unterschriebenen Formulars. Selbst Banken haben das bei mir bereits so getätigt und auch staatliche Einrichtungen.

Bei vielen Versicherungen geht sogar eine Kündigung OHNE Unterschrift per E-Mail, von dem her sollte das auch hier kein Problem sein.

Schau mal hier:

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Die Rechtslage zur digitalen Unterschrift*

Die elektronische Signatur ist in Deutschland durch verschiedene Rechtsvorschriften geregelt, unter anderem durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und das Vertrauensdienstegesetz (VDG). In der Europäischen Union regelt die eID.AS-Verordnung die Standards für elektronische Unterschriften. Sie ist 2016 in Kraft getreten und enthält einheitliche Regeln für die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt. Um die Umsetzung der eID.AS-Vorgaben sicherzustellen, wurde in Deutschland 2017 das Vertrauensdienstegesetz (VDG) verabschiedet.*

Das bis dahin geltende Signaturgesetz wurde damit abgelöst. Seit 2017 sind eID.AS-Verordnung und VDG die beiden geltenden Gesetzestexte, wenn es um die Anwendung von elektronischen Signaturen geht. Seitdem ist es sehr viel einfacher geworden, Dokumente per Smartphone, Tablet oder Browser rechtsgültig zu unterzeichnen. Geht es um die Rechtslage von digitalen Unterschriften außerhalb der EU, gelten die beiden Regelwerke ISO 27001 und SOC2.

Es kommt auf den Zweck an, deshalb kann man das nicht so einfach sagen.

Für eine notarielle Beglaubigung wäre das nicht ausreichend, ein Kassenzettel braucht nicht mal eine Unterschrift.

Wenn du also Klarheit haben willst, musst du schon etwas mehr erzählen.