Quittung in Kassenbuch

Hallo liebe Wer-Weiss-Was Mitglieder,

ist eine Quittung eigentlich das gleiche wie eine Kleinbetragsrechnung?
Folgender Fall…
Angenommen ein Unternehmer (Kfz Händler) verkauft div. Motorenteile-> Rechnungsbetrag über 150 Euro netto. Er stellt eine Rechnung aus ohne Anschrift des Kunden aber anonsten sind die Vorraussetzungen für eine ordnungsgemäße Rechnung erfüllt (Nettobetrag, Ust, Rechnungsnummer usw.) Ist das möglich? Eigentlich ist das ja dann keine Rechnung sondern eine Quittung, würde das in der Kassenbuchführung möglich sein? Oder muss man eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Eine ordnungsgemässe Rechnung ist nur für den Vorsteuerabzug entscheidend-will also der Käufer den Vorsteuerabzug, braucht er eine Rechnung mit Anschrift.