Quittung oder Kaufvertrag?

Hallo,

wenn ich richtig im Kopf habe, kann bei einer doppelte Haushaltsführung auch Möbel an dem Nebenwohnsitz abgeschrieben werden.
Meine Frage ist, brauche man dafür unbedingt Quittungen?
Gerade bei einer Nebenwohnsitz muss die Möbel bzw. Haushaltsgeräte nicht neu sein. Man kann vieles gebraucht vom Privat kaufen.
Problem ist nur, dass man dann keine Quittungen hat.
Kann man in diesem Fall trotzdem die Käufe steuerlich anerkennen lassen? Z.B. wenn man mit dem Verkäufer so eine Art Kaufvertrag macht oder Barabhebungen von meinen Konto zeigt?

Viele Dank im Voraus

Hallo Günthner,

Man kann vieles gebraucht vom
Privat kaufen.
Problem ist nur, dass man dann keine Quittungen hat.

Warum hat man dann keine Quittungen?
Jeder Privatmann darf eine Quittung ausstellen!

„Hiermit bestätige ich, dass ich von Max Mustermann einen Betrag von 123 Euro für ein gebrauchtes Dingsbums erhalten habe. Ort, Datum, Unterschrift: Otto Normalverbraucher“ (o.Ä.)

Wo liegt das Problem?

Grüße von
Tinchen