Quittung ohne Bereicherung als Privatperson

Hallo,

darf man als Privatperson eine Quittung ausstellen, wenn die Privatperson etwas für eine juristische Person mitbestellt hat und den Betrag OHNE Bereicherung nur weiterleitet?

Danke euch

Hi!
Wäre gut etwas mehr darüber wissen zu können. Eine Quittung stellt ja eigentlicch nur derjenige aus, der etwas verkäuft, weswegen es etwas schwer fällt deine Sachlage richtig zu verstehen…

Etwas genauere Beschreibung wäre schön.

Viele Grüße,
Chris :wink:

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Huhu,

also es ist so, dass ich etwas für jmd. mitbestellt habe um die Portokosten zu sparen (dadurch wurde Bestellwert erreicht, der das Porto wegfallen lässt) Nun hat mich einer der Mitbesteller gefragt, ob ich ihr für ihr Gewerbe eine Quittung ausstellen kann, weil sie die Artikel für ihr Gewerbe benötigt.
Nun meinte ein Freund, ich könne die ohne weiteres ausstellen, da ich michja damit nicht bereicher.
Aber nicht, dass ich nachher doch Schwierigkeiten mit dem Finanzamt bekomme, wenn sie ihre Ausgaben offen legen muß.

Hoffe, ihr versteht was ich meine.

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Hallo,

eine Quittung stellt ja lediglich eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt einer Summe / eines Gegenstandes dar. Dazu ist der Gläubiger sogar verpflichtet - siehe § 368 BGB. Wenn Du mir Dein Auto verkaufst, quittierst Du im Kaufvertrag ja auch den Erhalt des Kaufpreises.

Im vorliegenden Fall wurde wohl etwas an- und weiterverkauft. Da wohl die Voraussetzungen eines gewerblichen Handelns nicht vorliegen und dabei keinen Gewinn erzielt wurde, ergeben sich keinerlei Konsqeuenzen - weder bzgl. der Einkommenssteuererklärung noch bzgl. einer Gewerbeanmeldung.

Sollte es nun bei dem Käufer zu einer Prüfung kommen, kann evtl. dieser Beleg geprüft werden und es kann sein, dass der Verkäufer dazu Stellung nehmen muß. Dass der Käufer auf Basis Deiner Quittung keine Vorsteuer geltend machen kann, ist der Nachteil dieser Methode. Hätte er gekauft und die überschüssige Ware weiterverkauft entstünde das Problem nicht.

Gruß,
speedofthoughts

also es ist so, dass ich etwas für jmd. mitbestellt habe um
die Portokosten zu sparen (dadurch wurde Bestellwert erreicht,
der das Porto wegfallen lässt) Nun hat mich einer der
Mitbesteller gefragt, ob ich ihr für ihr Gewerbe eine Quittung
ausstellen kann, weil sie die Artikel für ihr Gewerbe
benötigt.
Nun meinte ein Freund, ich könne die ohne weiteres ausstellen,
da ich michja damit nicht bereicher.
Aber nicht, dass ich nachher doch Schwierigkeiten mit dem
Finanzamt bekomme, wenn sie ihre Ausgaben offen legen muß.

Hoffe, ihr versteht was ich meine.

Ja, verstehe. Man hat also zusammen bestellt. damit bildet man -auch wenn man es nicht weiß- eine Gemeinschaft bürgerlichen Rechts. Letzten Endes bestellt aber jeder für sich selbst, nur dass lediglich die Rechnungs- und Lieferanschrift für beide beteiligten gleich sind.
Eine Quittung würde in diesem Falle der tatsächliche Verkäufer ausstellen. Alternativ dazu sollte eine Zahlungsbestätigung ausreichend sein, welche den Betrag aufzeigt, der von der jeweils betreffenden Person zu zahlen war.

Eine kurze Rückmeldung per mail an mich wäre nett:
[email protected]

Viele Grüße,
Chris :wink:

welcher Vertragspartner?

also es ist so, dass ich etwas für jmd. mitbestellt habe um
die Portokosten zu sparen (dadurch wurde Bestellwert erreicht,
der das Porto wegfallen lässt)

Ja, verstehe. Man hat also zusammen bestellt.

Nein. Sie hat -ohne sich diesbezüglich zu erklären- für jemanden etwas (mit-)bestellt.

damit bildet man
-auch wenn man es nicht weiß- eine Gemeinschaft bürgerlichen
Rechts.

Meinst Du evtl. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts? Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts entsteht m.W. nicht durch „Mitbestellen“. Selbst wenn zum Zwecke der Sammelbestellung eine GbR entstanden wäre, wäre diese wohl nicht einmal Vertragspartner des ersten Verkäufers geworden. Siehe 164 BGB.

Letzten Endes bestellt aber jeder für sich selbst, nur
dass lediglich die Rechnungs- und Lieferanschrift für beide
beteiligten gleich sind.

Aha. Es gibt aber nur eine Rechnung/Lieferung. Also ist Vertragspartner des ersten Verkäufers nicht die Bestellerin Liesel Müller, an die die Ware und Rechnung versandt wurde, sondern (auch) Hans Meier oder gar doch die Liesel Müller und Hans Meier GbR geworden? Wer denn nun? „Jeder für sich selbst“ oder die GbR?

Eine Quittung würde in diesem Falle der tatsächliche Verkäufer
ausstellen.

…wen meinst Du damit? Wenn die Firma X an Lieschen Müller verkauft, die aber für den Hans Maier mitbestellt hat, wird die Firma X dem guten Hans Maier bestimmt KEINE Quittung ausstellen. Firma X ist nicht „tatsächlicher Verkäufer“ gegenüber Hans Maier.

Alternativ dazu sollte eine Zahlungsbestätigung
ausreichend sein, welche den Betrag aufzeigt, der von der
jeweils betreffenden Person zu zahlen war.

Was ist denn der Unterschied zwischen einer Quittung und der von Dir genannten alternativen „Zahlungsbestätigung“?

Ich fände es interessant, die Deinen Ausführungen zugrunde liegenden Normen zu erfahren.