Quittung: Teil der Betrages als Spende?

Liebe www’ler,

wie verhielte es sich, wenn man z.B. einen Kalender zum guten Zweck anfertigen lässt und diese verkauft?

Sagen wir der Verkaufspreis läge bei 30€, abzgl. ca. 10€ Produktionskosten. Könnte/Sollte man irgendwie auf der Quittung angeben, das ein Großteil des Betrags gespendet wird? Es gibt ja sicher Damen und Herren die soetwas von der Steuer absetzen möchten.

Liebe Grüße und danke
Patricia

Hallo

Sollte man irgendwie auf der
Quittung angeben, das ein Großteil des Betrags gespendet wird?
Es gibt ja sicher Damen und Herren die soetwas von der Steuer
absetzen möchten.

Sofern die Berechtigung besteht Spendenquittungen (also steuerlich absetzbare Quittungen) auszustellen, darf diese natürlich nur über die tatsächliche Höhe der Spende ausgestellt werden?

MfG Frank Müller

Hi Patricia,

die Leute, die den Kalender kaufen, erhalten eine Gegenleistung (= den Kalender) für das hingegebene Geld.

Selbst wenn ein körperschaftsteuerbefreiter e.V. den Kalender verlegt und verkauft, darf er in diesem Fall keine Spendenquittung ausstellen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

also Unicef und SOS-Kinderdörfer werben ja mit ihren Grußkarten. Und beide stellen für einen Teil-Rechnungsbetrag auch Spendenquittungen aus. (es wird halt getrennt nach Selbstkostenpreis + Spende). Dafür sind die Grußkarten etwas teurer als wenn man sie am Kiosk kaufen würde.

Unicef schreibt:

In keinem anderen Land werden so viele UNICEF-Grußkarten gekauft wie bei uns. „Doppelt schenken“ bedeutet - Der Empfänger erhält Ihre Nachricht auf einer schönen Karte und der Verkaufserlös kommt UNICEF-Hilfsprojekten zugute. Das erkennt sogar das Finanzamt an: Über 75 Prozent Ihres Rechnungsbetrags stellt Ihnen UNICEF eine Spendenbescheinigung aus. :

Wo liegt denn da der Unterschied, wenn der UP auch so eine Rechnungsaufteilung vornehmen würde? (und anerkannt wäre…)

Gruß
Shannon

Servus,

Wo liegt denn da der Unterschied, wenn der UP auch so eine
Rechnungsaufteilung vornehmen würde?

das mindeste, was er hier tun müßte, wäre, dass er sich vor der Herstellung und dem Verkauf des Kalenders mit der zuständigen OFD ins Benehmen setzt und den „Spendenanteil“ absegnen lässt.

Mutmaßlich müsste dabei nachgewiesen werden, um welchen Betrag der verlangte Preis die Marktpreise für vergleichbare Produkte übersteigt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

das mindeste, was er hier tun müßte, wäre, dass er sich vor der Herstellung und dem Verkauf des Kalenders mit der zuständigen OFD ins Benehmen setzt und den „Spendenanteil“ absegnen lässt.

Danke für die Info!

Gruß
Shannon