nehmen wir folgenden Fall an:
In einer Hochschule A stehen für Studenten Drucker und Kopiergeräte.
Bezahlen kann man daran NUR mit einer Geldkarte.
Student B weiss, dass kopieren über studieren geht, steckt viel
Geld in diese Kopiergeräte, möchte gerne den Finanzminister
an seiner Investition beteiligen (Werbungskosten) und bittet
die Hochschule darum, ihm eine Quittung über Kopierkosten auszustellen.
Diese behauptet, dass ginge nicht. Schließlich könnte er mit der Geldkarte ja auch Chips und Cola im Hochschul-Kiosk gekauft haben.
Es sei technisch unmöglich nachzuvollziehen, ob das Geld für Kopien oder sonst was bezahlt würde.
Stimmt das technisch? Die Hochschule holt sich das Geld später von der Spaskasse - wenn ich es richtig verstehe? - sie MUSS also doch die Daten haben, wer wann was mit welcher Karte bezahlt hat?
Kann man sich durch die Wahl des Zahlsystems von seiner gesetzlichen Pflicht (§ x BGB) befreien, Quittungen auszustellen?
was spricht dagegen einen Eigenbeleg für’s Finanzamt auszustellen? Bei diesen, im Vergleich zu den Bürokosten Selbstständiger, kleinen Beträgen sollte so etwas akzeptiert werden.
du bekommst doch auch Kontoauszüge wo du es mit belegen
kannst.
Da tauchen aber nur die Beträge auf, die auf die Geldkarte aufgeladen werden. Ob damit Kopien bezahlt wurden, oder z.B. eine Busfahrkarte, lässt sich da nicht sehen.
In einer Hochschule A stehen für Studenten Drucker und
Kopiergeräte.
Bezahlen kann man daran NUR mit einer Geldkarte.
Student B weiss, dass kopieren über studieren geht, steckt
viel
Geld in diese Kopiergeräte, möchte gerne den Finanzminister
an seiner Investition beteiligen (Werbungskosten) und bittet
die Hochschule darum, ihm eine Quittung über Kopierkosten
auszustellen.
Diese behauptet, dass ginge nicht. Schließlich könnte er mit
der Geldkarte ja auch Chips und Cola im Hochschul-Kiosk
gekauft haben.
Es sei technisch unmöglich nachzuvollziehen, ob das Geld für
Kopien oder sonst was bezahlt würde.
eine Quittung für die Karte wird man schon bekommen können, aber wie soll die Hochschuilverwaltung etwas bestätigen, das sie nicht bestätigen kann (daß nämlich das erworbene Kartenguthaben nur für Kopien verwendet wurde)?
was meinst Du damit? Die Eurocheckkarte, die einen Chip hat und die man aufladen kann? Oder eine spezielle Karte, die nur in der Hochschule gültig ist?
Gruß
loderunner
Der Gläubiger hat auf Verlangen eine Quittung zu erteilen.
Gläubiger ist auch beim Kauf am Automaten aber derjenige, der
in Vorleistung getreten ist.
Also an sich liegt in diesen Fällen kein „Automatenkauf“ vor, denn der Vertrag wird mit dem Erwerb der Karte geschlossen und durchgeführt.
Es sei denn, Du meinst die Fälle, in denen die Karte selbst zuvor am Automaten und nicht von einer natürlichen Person erworben wird. Aber auch dann tritt hier niemand in Vorleistung. Die Leistung „Geld“ wird unmittelbar gegen die Leistung „Karte mit der Möglichkeit, so und soviele Kopien zu machen oder dies und das zu erhalten“ ausgetauscht. Dies ist dem Kaufgegenstand, der sofort übergeben wird, inne.
Der Käufer möchte nur später eine Quittung dahingehend haben, wie er die erworbene Karte danach genutzt hat. Und das ist praktisch in der Tat ein Problem.
Gruß
Dea
eine Quittung für die Karte wird man schon bekommen können,
aber wie soll die Hochschuilverwaltung etwas bestätigen, das
sie nicht bestätigen kann (daß nämlich das erworbene
Kartenguthaben nur für Kopien verwendet wurde)?
Hi Christian, genau das ist ja meine Frage, und ich hatte
insbesondere auf Deine Antwort gehofft.
Wie läuft das mit der Geldkarte ?
Zur Klarstellung: Das ist keine hochschul-interne Guthabenkarte,
sondern DIE „GeldKarte“, die Banken herausgeben - nur in diesem
Spezialfall nicht als Zusatzfunktion der EC-Karte, sondern
als „reine“ GeldKarte.
was meinst Du damit? Die Eurocheckkarte, die einen Chip hat
und die man aufladen kann? Oder eine spezielle Karte, die nur
in der Hochschule gültig ist?
Ich meine die „GeldKarte“, die bei vielen EC-Karten
als Zusatzfunktion mit dabei ist - und genau wie Du sagst,
lädt man den Chip auf.
Ich merke an den Antworten, dass ich das nicht klar genug gesagt habe.
Also an sich liegt in diesen Fällen kein „Automatenkauf“ vor,
denn der Vertrag wird mit dem Erwerb der Karte geschlossen und
durchgeführt.
Das wäre dann der Fall, wenn es sich um eine spezielle Karte handelte, die, ähnlich wie z. B. eine Telefonkarte, für einen bestimmten Verwendungszweck erworben wird. Ich bin aber, und Trobi bestätigt das in seinem letzten Posting ja, davon ausgegangen, dass es sich um eine ‚elektronische Geldbörse‘ http://de.wikipedia.org/wiki/Geldkarte handelt. Wie der Einsatz dieser Karte hier juristisch zu bewerten ist, weiss ich nicht, gehe aber davon aus, dass er qualitativ nicht anders zu betrachten ist als der Einwurf der Münze an einem beliebigen Verkaufsautomaten klassischer Bauart.
Ich meine die „GeldKarte“, die bei vielen EC-Karten
als Zusatzfunktion mit dabei ist - und genau wie Du sagst,
lädt man den Chip auf.
Tja, dann ist da nicht zu machen. Die Bezahlung mit den Dingern ist komplett anonym. Und selbstverständlich gibt es viele Möglichkeiten und Orte, das Ding aufzuladen und zu leeren.
Einzige Möglichkeit: alles im Copyshop machen und dort jeweils eine Quittung geben lassen.
Gruß
loderunner
Wie läuft das mit der Geldkarte ?
Zur Klarstellung: Das ist keine hochschul-interne
Guthabenkarte,
sondern DIE „GeldKarte“, die Banken herausgeben - nur in
diesem
Spezialfall nicht als Zusatzfunktion der EC-Karte, sondern
als „reine“ GeldKarte.
um an das Geld zu kommen, muß die Verwaltung die Umsätze an die Bank des Kopierenden melden. Mit anderen Worten: Die Daten sind irgendwo vorhanden. Wenn nun andere Ausgaben an anderen Geldkarten-Terminals der Hochschule getätigt worden sind, sind diese Buchungsdaten auch sicherlich irgendwo vorhanden und lassen sich von denen des Kopierer trennen (im Zweifel über die ID der Lesegeräte). Unabhängig von einem möglicherweise bestehenden Anspruch auf eine Quittung (dessen Existenz ich jetzt mal nicht beurteilen möchte), bin ich mir recht sicher, daß die Beschaffung der Daten einen erheblichen Aufwand bedeuten wird.
Wenn nun andere Ausgaben an anderen
Geldkarten-Terminals der Hochschule getätigt worden sind, sind
diese Buchungsdaten auch sicherlich irgendwo vorhanden und
lassen sich von denen des Kopierer trennen (im Zweifel über
die ID der Lesegeräte).
Auch hier wieder das gleiche. Wenn er der einzige wäre, der mit Geldkarte bezahlen kann…
Wenn also der Kopierer keine Möglichkeit zum Quittung-drucken hat, wird das nichts.
Kann man sich durch die Wahl des Zahlsystems von seiner
gesetzlichen Pflicht (§ x BGB) befreien, Quittungen
auszustellen?
Ich versteh ehrlich gesagt die ganze Aufregung um die Geldkarte nicht. Denn bei Kopierern mit Münzeinwurf gibts auch keine Quittung.
Die Frage wäre also nicht, ob die Uni sich wegen der nicht zuzuordnenden Geldkartenzahlungen um Quittungen drückt, sondern ob sie überhaupt (unabhängig ob bar, mit Geldkarte oder von der blonden Medizinstudentin in Naturalien bezahlt wird) dazu verpflichtet ist. Beim Zigarettenautomaten krieg ich schließlich auch keinen Beleg.