Hallo allerseits,
wenn jemand im Ausland (z.B. Niederlande) Materialien/Baustoffe für eine vermietete Wohnung einkauft und diese dann bei der Steuererklärung als Aufwendungen für diese Wohnung absetzen möchte (Anlage V), wird dafür eine besondere Quittung benötigt oder reicht der ganz normale Bon aus dem Baumarkt mit ausgewiesener (Ausländischer) Mehrwertsteuer? Was muss man dabei beachten? Wie läuft das mit der Ausländischen und Deutschen Mehrwertsteuer?
Schönen Gruß
Horst
hi,
kein problem. solange die rechnung alle nötigen angaben enthält. die umsatzsteuer (ob D / NL) interessiert dich nur, wenn du mit USt vermietest. das ist nur dann möglich, wenn dein mieter widerum UST-unternehmer ist. wenn du mietwohnung oder arztpraxis vermietest kannst du den posten getrost überlesen… in dem fall kommt es auf den bruttobetrag an. wenn du mit USt- vermietest, dann solltest du dir eine UStID besorgen um quasie rechnungen aus dem ausland ohne USt zu bekommen (USt-IG-Erwerb).
mfg vom
showbee
Hi showbee,
schönen Dank für deine Info…
Gruß
Horst