Wenn man, Quittungen/Fahrtickets auf einer Rechnung mit angeben muss, die ja keine MwSt enthalten, muss man die 0% MwSt doch nicht extra mit aufführen oder?
Servus,
die Preise von Fahrkarten enthalten sehr wohl USt. Sieben Prozent, wenn nichts draufsteht, und neunzehn Prozent, wenn das draufsteht (Fernverkehr).
Wenn jetzt zusätzlich zu einem vereinbarten Honorar, Werklohn oder sowas der Ersatz irgendwelcher Auslagen (Fahrten, Übernachtungen, Dauerwellen, Schuhreperaturen oder wasauchimmer) vereinbart ist und fakturiert wird, dann ist dieser Auslagenersatz als Nebenleistung genau in gleicher Weise der USt unterworfen wie die abgerechnete Hauptleistung: Wenn diese zu 19% steuerpflichtig ist, dann ist auch der Auslagenersatz zu 19% steuerpflichtig.
Also z.B. so:
Drei Tage Recherchen à 800 € = 2.400 €
Abschlussbericht = 1.100 €
Eisenbahnfahrten lt. Belegen = 175 €
Drei Flaschen Four Roses à 15 € = 45 €
Zwischensumme Entgelt = 3.720 €
Umsatzsteuer 19% = 706,80 €
Rechnungsbetrag = 4.426,80 €
Schöne Grüße
Marlowe