Quittungen

Hallo, ich habe eine Frage zum Quittungen schreiben im Gewerbe. Und zwar: Wenn ein Gewerbetreibender einen Barankauf tätigt, also Geld für eine Ware bezahlt und der jenige der das Geld bekommen hat keine Quittung austellen will, wie kann man diese Ausgabe denn fürs Finanzamt und die Ausgaben quittieren. Ich meine es man muss ja irgendwie beweisen das man den Barankauf getätigt hat. Danke schon mal im vorraus

Hallo,

warum will der Verkäufer denn keine Quittung ausstellen?

Ich denke, es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder diesen Posten einfach unter den Tisch fallen lassen oder du probierst es mit einem Eigenbeleg. Da schreibst du im Prinzip rein, dass du am soundsovielten soviel Euro für diese Ware bezahlt hast. Ich habe das mal bei Büchern vom Flohmarkt gemacht.

Schöne Grüße

Petra

Hallo Petra, erstmal danke für die schnelle Antwort. Untern Tisch fallen lassen geht nicht da hätte ich ja dann zu viel reingewinn… Wie sieht denn so ein Eigenbeleg aus ? kann man sowas kaufen oder muss man den „selbstgestalten“
Lg

Hallo,

wenn etwas „bar“ bezahlt wird, dann muss dies auch aus den „Dokumenten“ ersichtlich sein. Nicht umsonst kann man auf Rechnungen in solchen Fällen den Zusatz „… in bar dankend erhalten“ lesen.

Letztlich erkennt das FA solche Vorgänge nur an, wenn auch die entsprechenden Belege vorhanden sind. Andernfalls wird „Privatveranstaltung“ angenommen. Der Hinweis, dass der Käufer sich in slchen Fällen ja einen „Eigenbeleg“ schreiben könnte, sollte schnell vergessen werden. Die Gründe hierfür liegen m.E. auf der Hand. Eigenbelege kommen etwa dann in Frage, wenn Materialentnahmescheine in Folge des Produktionsprozesses erforderlich sind.

VG
Sebastian

Nochmals Danke sowas habe ich mir schon fast gedacht. Dachte nur es gäbe vielleicht doch einen weg diese Ausgaben irgendwie zu dokumentieren. Danke

Hallo Petra, erstmal danke für die schnelle Antwort. Untern
Tisch fallen lassen geht nicht da hätte ich ja dann zu viel
reingewinn… Wie sieht denn so ein Eigenbeleg aus ? kann man
sowas kaufen oder muss man den „selbstgestalten“
Lg

hallo,

es ist durchaus gängige praxis, dass mit einem eigenbeleg abzuwickeln, auch wenn der verkäufer keine lust dazu hat, obwohl in den meisten fällen gar nichts weiter zu befürchten ist, wenn die sachen aus dem privaten fundus verkloppt werden.

wichtig dabei ist natürlich der name des verkäufers mit anschrift und der betrag und die sache. falls der name nicht vorliegt wirds schwierig.

ich würde in jedem fall den ansatz als ausgabe buchführungstechnisch normal abwickeln und mich dann ggf. streiten später…

gruß inder

der verkäufer ist übrigens verpflichtet einen beleg zu erstellen, sofern er gewerblich handelt, geht aus der frage aber nicht hervor…