Quittungsdatum entscheidend?

Hallo,

muss an dem in der Quittung angegebenen Quittungsdatum über den Erhalt eine Betrages auch die Auszahlung des Betrages erfolgen oder gibt es hier evtl. Spielräume?

Danke für Eure Hilfe.

Gruß
Micha

muss an dem in der Quittung angegebenen Quittungsdatum über
den Erhalt eine Betrages auch die Auszahlung des Betrages
erfolgen oder gibt es hier evtl. Spielräume?

wie soll das gehen, da erhalt und auszahlung praktisch unmittelbar erfolgen?

wenn nicht anderes vereinbart ist, gelten zahlungen
als bringschuld = sind efüllt, wenn der betrag beim gläuber eintrifft. und somit wäre die quittierung über den erhalt massgeblich.

vereinbarungen über zahlungsziele sind keine quittungen.