Quiz:wer findet die meisten Fehler? Betriebskosten

Hallo,
Es ist schwierig gemäß der netiquette eine Frage an euch zu stellen.
Deshalb versuch ich es mal folgendermaßen: Welche Fehler findet Ihr in dieser erdachten Nebenkostenabrechnung? Und welchen Positionen könnte ein Mieter widersprechen und warum (Paragraphen).
Insbesondere der Umlageschlüssel (2), wonach bestimmte Dinge nach bewohnter Fläche angerechnet werden scheint mir doch nicht korrekt.
Ich danke euch für hilfreiche Tips. Vielleicht hat jemand auch eine Idee wie ein Widersprcuhsschreiben aussehen könnte.
lg

http://www.pic-upload.de/view-12061506/geschw–rzt1…
http://www.pic-upload.de/view-12061508/geschw–rzt2…
http://www.pic-upload.de/view-12061510/geschw–rzt3…
http://www.pic-upload.de/view-12061511/PTDC0052.jpg…

Morgen,

was macht denn der Hausmeister? Nur Reparieren und Reinigen oder macht er auch Verwaltungstätigkeiten wie das Organiesieren von Handwerkern?

Hallo, soweit ich das beurteilen kann macht er relativ viel selbst. Also er hat z.B. am Waschbecken etwas repariert. Organisatorisches macht er nicht, z.B. das Erneuern der Balkon-Dielen wurde durch die Verwaltung in Auftrag gegeben an eine spezialisierte Firma.
Was hälst du von den aufgelisteten Positionen und dem Verteilungsschlüssel?

Hallo 0,5,

nur mal schnell zwischen Tür und Angel:

So wie es aussieht, wurde bei den Betriebskosten die „bewohnte Fläche“ verwendet. Also anscheinend wurden irgendwelche Leerstände rausgerechnet. Das ist meiner Meinung nach nicht zulässig. Die Kosten für Leerstände hat der Vermieter zu tragen und nicht alle anderen Mieter.

Ich würde diesbezüglich mal meinen Vermieter fragen und dann ggf. die Abrechnungen einem Fachmann vorlegen (Mieterverein/Anwalt).

Gruß

ziegen 1

Hi,

So wie es aussieht, wurde bei den Betriebskosten die „bewohnte
Fläche“ verwendet. Also anscheinend wurden irgendwelche
Leerstände rausgerechnet. Das ist meiner Meinung nach nicht
zulässig. Die Kosten für Leerstände hat der Vermieter zu
tragen und nicht alle anderen Mieter.

das verstehe ich jetzt nicht: Wenn Leerstände herausgerechnet wurden, dann trägt diese Kosten doch nicht der Mieter?

Nach meinem Empfinden würde der Mieter Leerstände dann zahlen, wenn sie nicht herausgerechnet wurden?

Gruß
Tina

OT @Engelchen: Leerstand
Hallo Tina,

das verstehe ich jetzt nicht: Wenn Leerstände herausgerechnet
wurden, dann trägt diese Kosten doch nicht der Mieter?

Nach meinem Empfinden würde der Mieter Leerstände dann zahlen,
wenn sie nicht herausgerechnet wurden?

Andesrum wird ein Schuh draus:
Beispiel:
Drei Wohnungen à 100 qm.
Irgendwelche Nebenkosten (die pro Wohneinheit abgerechnet werden) von 3600 Euro/Jahr.
-> ergibt normalerweise 1200 Euro/Jahr pro WE

Steht nun eine WE ein halbes Jahr leer, darf NICHT so gerechnet werden:
Jan-Juni, 3 Wohnungen vermietet = 1800 Euro NK : 3 = 600 Euro pro Wohnung
Juli-Dez, 2 Wohnungen vermietet = 1800 Euro NK :2 = 900 Euro pro Wohnung
Endrechnung: Wohnung 1 und 2 -> 600+900 = 1500 Euro
Wohnung 3 für ein halbes Jahr -> 600 Euro
Vermieter -> 0 Euro

Die 600 Euro für die leerstehende Wohnung muss der Vermieter tragen.

Grüße,
Tinchen
(uff, hoffentlich hab ich nicht zu noch mehr Verwirrung beigetragen)

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Hi Tinchen,

(uff, hoffentlich hab ich nicht zu noch mehr Verwirrung
beigetragen)

nö, jetzt hab ich´s kapiert.

Danke!

Gruß
Tina