Hallo,
wenn man beispielsweise von „Quizzy“, einer Gewinnspielvermittlung, einen Willkommensbrief und ein Kundenmagazin zugesandt bekommt, ohne dies angefragt oder anderweitig beauftragt zu haben, kann dann damit in irgendeiner Weise ein Vetrag zustande kommen? Zum Beispiel durch Ignorieren der Sendung?
Wenn man dabei aufgefordert wird, im Rahmen einer „1-Cent-Aktion“ einen Cent zu überweisen und sich damit automatisch für die Teilnahme anmeldet, kann dann ein Vetrag zustande kommen, ohne dass man diesen einen Cent überweist? Gibt es da irgendwelche Tricks, die der „Anbieter“ ausnutzen kann?
Muss man die erhaltenen Unterlagen zurücksenden, um nicht in einen Vertrag verwickelt zu werden? Und wenn ja, kann dies mit „Porto zahlt Empfänger“ geschehen.
Sind diese Geschäftspraktiken, also irgendwelchen Leuten unaufgefordert Unterlagen zu schicken, in denen man den Leuten vermittelt, sie hätten sich für irgendetwas angemeldet, überhaupt legal?
Ich freue mich auf viele interessante Antworten!
Grüße,
Jürgen
Guten Tag,
ein Vertrag kommt durch ein Angebot und eine Annahme des Angebotes zustande.
Das Zuschicken der Unterlagen ist als Angebot zu qualifizieren; wenn man aber darauf überhaupt nicht reagiert, gibt es keine Annahme und damit keinen Vertrag. Das bloße Schweigen (bzw. Nichts-tun) hat keinen Rechtscharakter und zieht keine Rechtsfolgen nach sich.
Weiterhin könnte man hier an § 241a BGB denken:
" I.Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
II. …"
D.H. zum einen, dass kein Vertrag zustande kommt (was ohnehin schon klar ist, da keine Annahme vorliegt), zum anderen aber auch, dass der Unternehmer keine anderen Ansprüche geltend machen kann, er kann also z.B. nicht verlangen, dass seine Unterlagen an ihn zurück geschickt werden.
Das bedeutet, dass man als Empfänger solcher Leistungen einfach gar nichts tun muss. Man muss nichts zurückschicken, man muss nichts bezahlen und man tritt erst recht in keinen Vertrag ein.
Im übrigen ist das Vorgehen des Unternehmens auch unzulässig (§ 3 UWG).
Ich hoffe, ich konnte helfen! 
Liebe Grüße
Merlchen
Hallo Merle*,
vielen Dank für Deine Antwort.
Das Prinzip Angebot-Annahme = Vertrag war mir noch aus meinem WR-Unterricht in Erinnerung, aber die Sache mit dem 1 Cent war mir nicht geheuer. Ob man den zum Beispiel einfach einziehen kann, und dann behaupten, es hätte ja eine Bezahlung statt gefunden, und damit eine Vertragsschließung.
Frohes Studieren weiterhin, (schöne Stadt hast Du Dir rausgesucht
)
Jürgen